Aufrechnen mit der Mietkaution
Von RA und Notar Krau
Der Mieter macht Minderung geltend.
Er ist nunmehr ausgezogen.
Kann ich mit der Kaution aufrechnen?
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.
Der Vermieter ist nicht berechtigt, auf die Kautionssumme wegen von der Mietminderung bestrittenen Mietforderungen zuzugreifen, denn dies widerspricht dem Treuhandcharakter der Mietkaution.
Die Mietkaution dient dazu, dem Vermieter eine Sicherheit für die Erfüllung der Mieterpflichten zu bieten, und soll nicht zur schnellen Befriedigung behaupteter Ansprüche während des laufenden Mietverhältnisses eingesetzt werden.
Eine Aufrechnung des Vermieters mit der Kaution gegenüber einer Mietminderung ist daher während des laufenden Mietverhältnisses nicht zulässig
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Ablauf einer angemessenen Überlegungs- und Abrechnungsfrist, innerhalb der der Vermieter prüfen kann, ob ihm Gegenansprüche gegenüber dem Mieter zustehen, wird der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution fällig.
Erst dann kann der Vermieter gegebenenfalls mit diesem Anspruch aufrechnen, sofern die Forderungen nicht streitig sind
Zusammengefasst bedeutet dies, dass der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses nicht auf die Kaution zugreifen darf, um gegen eine vom Mieter geltend gemachte Mietminderung aufzurechnen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Ablauf einer angemessenen Frist kann der Vermieter unter bestimmten Umständen aufrechnen, sofern die Forderungen nicht streitig sind.
Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die ein Vermieter von einem Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses verlangen kann.
Sie dient dazu, den Vermieter gegen mögliche Schäden oder ausbleibende Mietzahlungen abzusichern.
Die Höhe der Mietkaution beträgt in Deutschland üblicherweise bis zu drei Monatskaltmieten.
Es gibt einige wesentliche Punkte, die im Zusammenhang mit der Mietkaution zu beachten sind:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Mietkaution zu hinterlegen: