Auseinandersetzung über den Nachlass – OLG Köln 24 U 62/20
Das Oberlandesgericht Köln hat über die Berufung (24 U 62/20) in einer Auseinandersetzung über den Nachlass entschieden.
Der Kläger, Enkel der Beklagten und gemeinsam mit ihr zur Hälfte Erbe seines verstorbenen Großvaters, forderte die Verteilung des Kaufpreises eines Grundstücksverkaufs.
Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, da es keinen auseinandersetzbaren Betrag für die Miterben sah.
Das Oberlandesgericht änderte das Urteil teilweise ab.
Es entschied, dass dem Kläger 34.911,32 € zuzüglich Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten zustehen.
Dies basiert auf einer Teilauseinandersetzung, bei der die Beklagte verpflichtet ist, einen Teil des Verkaufserlöses an den Kläger auszuzahlen.
Die Beklagte hatte argumentiert, dass sie eine Abtretung einer Forderung von der B erhalten habe, was das Gericht jedoch nicht anerkannte.
Die Entscheidung beruhte auch auf der Auslegung von Kommunikation zwischen den Parteien, aus der hervorging, dass der Kläger berechtigterweise annahm, dass nach Begleichung bestimmter Verbindlichkeiten ein Resterlös zwischen ihnen aufgeteilt werden würde.
Die Berufung war weitgehend gerechtfertigt, mit Ausnahme eines Teils der Zinsforderung.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Beklagten auferlegt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.