BAG 2 AZR 509/15 Urteil vom 22.9.2016, Ordentliche Änderungskündigung – Verhältnismäßigkeit – AGB-Kontrolle – Transparenzgebot
Sachverhalt:
Die Klägerin war bei der Beklagten beschäftigt.
Die Beklagte plante eine Reduzierung ihrer Betriebsstätten und bot der Klägerin eine Änderungskündigung mit einem neuen Arbeitsort an.
Die Klägerin lehnte ab und klagte gegen die Kündigung.
Sie argumentierte, die Änderungskündigung sei unverhältnismäßig, da die Beklagte sie auch durch Ausübung ihres Direktionsrechts an den neuen Arbeitsort hätte versetzen können.
Streitpunkte:
Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Revision der Beklagten zurück und bestätigte die Urteile der Vorinstanzen.
Die Änderungskündigung war sozial ungerechtfertigt, da die Beklagte die Änderung des Arbeitsorts auch durch Ausübung ihres Direktionsrechts hätte erreichen können.
Wesentliche Aussagen des BAG:
Auslegung des Arbeitsvertrags:
Das BAG legte den Arbeitsvertrag zwischen den Parteien aus und kam zu folgenden Ergebnissen:
Hinweise für die Praxis:
Das Urteil des BAG verdeutlicht die Grenzen des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Arbeitgeber sollten:
Fazit:
Das Urteil des BAG stärkt die Rechte der Arbeitnehmer und schützt sie vor unverhältnismäßigen Änderungskündigungen.
Arbeitgeber müssen vor Ausspruch einer Änderungskündigung prüfen, ob die gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen nicht auch durch Ausübung des Direktionsrechts erreicht werden kann.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.