BAG 3 AZR 408/21 – Anpassung der Betriebsrente

Juli 10, 2022

BAG 3 AZR 408/21 – Anpassung der Betriebsrente

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Verpflichtung zur Anpassung der Betriebsrente aus dem Tarif DA der Pensionskasse

Kernaussage:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision der Klägerin ab.

Sie verlangte eine Anpassung ihrer Betriebsrente, was aufgrund der Bindungswirkung eines vorherigen Revisionsverfahrens abgelehnt wurde.

Die Anpassungspflicht hing von der verursachungsorientierten Zusammensetzung der Abrechnungs- und Gewinnverbände im Tarif DA ab, was laut Gericht erfüllt war.

Die Anwendung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG wurde für rechtmäßig befunden.

Hintergrund:

  • Die Klägerin bezog seit 2011 eine Betriebsrente, deren arbeitgeberfinanzierter Anteil sich aus zwei Tarifen zusammensetzte: Tarif B und Tarif DA.
  • Sie forderte eine Anpassung ihrer Rente aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes.
  • Das BAG hatte in einem früheren Urteil bereits entschieden, dass eine Anpassung des auf Eigenbeiträgen beruhenden Teils der Rente sowie eine über 3,58% hinausgehende Anpassung des arbeitgeberfinanzierten Teils nicht möglich sind.
  • Die Frage der Anpassung des auf dem Tarif DA beruhenden Teils hing von der verursachungsorientierten Zusammensetzung der Abrechnungs- und Gewinnverbände ab.

BAG 3 AZR 408/21 – Anpassung der Betriebsrente

Entscheidung des Gerichts:

  • Das Landesarbeitsgericht wies die Klage bezüglich der Anpassung des auf dem Tarif DA beruhenden Teils der Rente ab.
  • Das BAG bestätigte diese Entscheidung.
  • Die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG lagen vor, da die Zusammenstellung der Abrechnungs- und Gewinnverbände verursachungsorientiert erfolgte und die Überschussbeträge entsprechend ihrem rechnerischen Anteil dem einzelnen Vertrag zugeschrieben wurden.
  • Die Anwendung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG in der aktuellen Fassung verstößt weder gegen Verfassungs- noch gegen Unionsrecht.
  • Die Klägerin hatte erstmals im Januar 2016 eine Anpassung ihrer Rente geltend gemacht, daher greift die Vertrauensschutzregelung in § 30c Abs. 1a BetrAVG nicht.
  • Die Neufassung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie ist zulässig und verstößt nicht gegen das Verschlechterungsverbot nach Art. 7 Abs. 2 EU-Mobilitäts-Richtlinie.

BAG 3 AZR 408/21 – Anpassung der Betriebsrente

Fazit:

Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Anpassung des arbeitgeberfinanzierten Teils ihrer auf dem Tarif DA beruhenden Betriebsrente.

Die Voraussetzungen für den Entfall der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG sind erfüllt.

Die Anwendung dieser Vorschrift ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

control, tax office, text

BFH Urteil 28.02.2024 – II R 27/21 – Parkhausbetrieb als Verwaltungsvermögen

September 18, 2024
BFH Urteil 28.02.2024 – II R 27/21 – Parkhausbetrieb als VerwaltungsvermögenZusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Das Bundesfin…
yellow mailbox on brown wall bricks

BAG 2 AZR 213/23 – Beweis des ersten Anscheins – Zustellung Einwurf-Einschreiben

September 14, 2024
BAG 2 AZR 213/23 – Beweis des ersten Anscheins – Zustellung Einwurf-EinschreibenRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG…
woman holding stomach

Mutterschutz – Elternzeit – Urlaubskürzung – BAG 9 AZR 165/23

September 14, 2024
Mutterschutz – Elternzeit – Urlaubskürzung – BAG 9 AZR 165/23RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesarbeitsgerichts befasst sich mit der Fr…