BAG 3 AZR 408/21 – Anpassung der Betriebsrente
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Verpflichtung zur Anpassung der Betriebsrente aus dem Tarif DA der Pensionskasse
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision der Klägerin ab.
Sie verlangte eine Anpassung ihrer Betriebsrente, was aufgrund der Bindungswirkung eines vorherigen Revisionsverfahrens abgelehnt wurde.
Die Anpassungspflicht hing von der verursachungsorientierten Zusammensetzung der Abrechnungs- und Gewinnverbände im Tarif DA ab, was laut Gericht erfüllt war.
Die Anwendung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG wurde für rechtmäßig befunden.
Hintergrund:
Entscheidung des Gerichts:
Fazit:
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Anpassung des arbeitgeberfinanzierten Teils ihrer auf dem Tarif DA beruhenden Betriebsrente.
Die Voraussetzungen für den Entfall der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG sind erfüllt.
Die Anwendung dieser Vorschrift ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.