BAG 5 AZR 224/16 Urteil vom 28.9.2016, Annahmeverzug – Hausverbot – betriebstechnische Umstände – Vergütungsanspruch entfällt
Sachverhalt:
Der Kläger war bei der Beklagten als Wagenschieber beschäftigt.
Nach einer Auseinandersetzung mit dem Betriebsleiter des Kunden erteilte dieser dem Kläger Hausverbot.
Die Beklagte kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis.
Der Kläger klagte u.a. auf Vergütung wegen Annahmeverzugs, da er seine Arbeitsleistung aufgrund des Hausverbots nicht erbringen konnte.
Kernaussagen des Urteils:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) auf und verwies die Sache an das LAG zurück.
Das BAG entschied, dass Annahmeverzug der Beklagten ausscheidet, wenn der Kläger aufgrund eines von ihm verschuldeten Hausverbots des Kunden die Arbeitsleistung nicht erbringen konnte.
Ob dem Kläger ein Hausverbot erteilt wurde, muss das LAG noch prüfen.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Voraussetzungen des Annahmeverzugs im Arbeitsrecht und die Rechtsfolgen des Unvermögens des Arbeitnehmers.
Es zeigt auch, dass ein Hausverbot eines Kunden zum Unvermögen des Arbeitnehmers führen kann und dass der Arbeitgeber in diesem Fall nicht in Annahmeverzug gerät.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.