BAG 6 AZR 497/21 – Insolvenzanfechtung – Mindestlohn

Juli 29, 2022

BAG 6 AZR 497/21 – Insolvenzanfechtung – Mindestlohn

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernthema:

Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob der gesetzliche Mindestlohn bei einer Insolvenzanfechtung geschützt ist.

Konkret geht es darum, ob eine Arbeitnehmerin, die kurz vor der Insolvenzeröffnung ihres Arbeitgebers Lohnzahlungen von dessen Mutter erhalten hat, diese an die Insolvenzmasse zurückzahlen muss.

Hintergrund:

  • Die Beklagte erhielt zwei Lohnzahlungen vom Konto der Mutter ihres Arbeitgebers, kurz bevor dieser Insolvenz anmeldete.
  • Der Insolvenzverwalter focht diese Zahlungen an, da sie als inkongruente Deckung angesehen wurden.
  • Die Beklagte argumentierte, dass zumindest der Mindestlohnanteil des Arbeitsentgelts nicht anfechtbar sei, da er dem Existenzminimum dient.

Entscheidungen:

BAG 6 AZR 497/21 – Insolvenzanfechtung – Mindestlohn

  • Das BAG gab der Revision des Klägers (Insolvenzverwalter) statt und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung des gesamten erhaltenen Arbeitsentgelts.
  • Die Zahlungen waren anfechtbar, da sie vom Konto eines Dritten (Mutter des Arbeitgebers) erfolgten und nicht dem üblichen Erfüllungsweg entsprachen.
  • Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht vor Insolvenzanfechtung geschützt.
  • Das Existenzminimum des Arbeitnehmers wird durch Pfändungsschutzbestimmungen und Sozialrecht ausreichend geschützt.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 129 Abs. 1 InsO: Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen, die Gläubiger benachteiligen
  • § 131 Abs. 1 Nr. 1, 2 InsO: Anfechtung wegen inkongruenter Deckung
  • § 140 Abs. 1 InsO: Zeitpunkt der Anfechtbarkeit
  • § 142 InsO: Bargeschäftsprivileg
  • § 143 Abs. 1 InsO: Rückgewähranspruch
  • § 1 MiLoG: Anspruch auf Mindestlohn
  • Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG: Sozialstaatsprinzip
  • Art. 12 Abs. 1 GG: Berufsfreiheit
  • Art. 14 Abs. 1 GG: Eigentumsgarantie
  • Richtlinie 2008/94/EG: Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
  • Europäische Sozialcharta (ESC) und Revidierte Europäische Sozialcharta (RESC): Schutz des Rechts auf ein gerechtes Arbeitsentgelt

Fazit:

BAG 6 AZR 497/21 – Insolvenzanfechtung – Mindestlohn

  • Das Urteil stellt klar, dass auch der Mindestlohnanteil des Arbeitsentgelts der Insolvenzanfechtung unterliegt und nicht pauschal geschützt ist.
  • Das Existenzminimum des Arbeitnehmers wird durch andere rechtliche Mechanismen (Pfändungsschutz, Sozialleistungen) gewährleistet.
  • Die Entscheidung stärkt die Gläubigergleichbehandlung in der Insolvenz und verhindert eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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