BAG 7 AZR 377/14 Befristung – Leiharbeitnehmer – Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in seinem Urteil vom 28. September 2016 über die Frage zu entscheiden,
ob sich ein befristetes Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers durch die Fortsetzung seiner Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach dem Befristungsende in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandelt.
Der Fall:
Ein Leiharbeitnehmer (Kläger) war bei einer Zeitarbeitsfirma (Beklagte) befristet beschäftigt. Nach Ablauf der Befristung arbeitete er weiterhin im Betrieb des Entleihers.
Er war der Ansicht, dass sein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma durch die fortgesetzte Tätigkeit entweder durch eine mündliche Vereinbarung mit einem vermeintlichen Vertreter der Zeitarbeitsfirma
oder durch stillschweigende Verlängerung gemäß § 15 Abs. 5 TzBfG in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt worden sei.
Die Zeitarbeitsfirma kündigte das Arbeitsverhältnis.
Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage.
Die Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Revision des Klägers zurück und entschied, dass das Arbeitsverhältnis durch die Befristung geendet war und nicht verlängert wurde.
Begründung:
Konsequenzen des Urteils:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das BAG mit diesem Urteil die rechtlichen Voraussetzungen für die stillschweigende Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen im Leiharbeitsverhältnis präzisiert hat.
Leiharbeitnehmer sollten sich der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses bewusst sein und sich nicht auf eine automatische Verlängerung verlassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.