BAG 8 AZR 208/21 (A) – Diskriminierung wegen des Alters

August 22, 2022

BAG 8 AZR 208/21 (A) – Diskriminierung wegen des Alters

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernthema:

Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters in einer Stellenausschreibung für persönliche Assistenz gerechtfertigt sein kann.

Es geht um den Konflikt zwischen dem Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters und dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung bei der Auswahl ihrer persönlichen Assistenten.

Hintergrund:

  • Eine ältere Klägerin bewarb sich auf eine Stelle als persönliche Assistentin für eine junge Studentin mit Behinderung.
  • Die Stellenausschreibung richtete sich ausdrücklich an Bewerberinnen zwischen 18 und 30 Jahren.
  • Die Klägerin wurde abgelehnt und klagte auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.
  • Die Beklagte argumentierte, dass die Altersbeschränkung gerechtfertigt sei, um den Bedürfnissen und Präferenzen der assistenznehmenden Person gerecht zu werden.

Entscheidung des Gerichts:

BAG 8 AZR 208/21 (A) – Diskriminierung wegen des Alters

  • Das BAG legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob eine solche unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens gerechtfertigt werden kann.
  • Das Revisionsverfahren wurde bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt.

Rechtliche Grundlagen:

  • Richtlinie 2000/78/EG: Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, u.a. wegen des Alters
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Garantie von Grundrechten, einschließlich des Verbots der Diskriminierung und der Achtung des Privat- und Familienlebens
  • UN-BRK: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, betont das Recht auf Selbstbestimmung und unabhängige Lebensführung
  • AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG in deutsches Recht
  • SGB IX: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, regelt u.a. Leistungen für Assistenz bei Menschen mit Behinderungen

Begründung:

BAG 8 AZR 208/21 (A) – Diskriminierung wegen des Alters

  • Das BAG sieht einen Konflikt zwischen dem Diskriminierungsverbot wegen des Alters und dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung.
  • Persönliche Assistenz ist eine Dienstleistung, die tief in die Privat- und Intimsphäre der assistenznehmenden Person eingreift.
  • Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und individuelle Autonomie, einschließlich der Wahl ihrer Assistenten.
  • Es stellt sich die Frage, ob dieses Recht eine altersbezogene Präferenz bei der Stellenbesetzung rechtfertigen kann.
  • Das BAG ersucht den EuGH um Klärung, ob die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2000/78/EG eine solche Rechtfertigung zulassen und welche Kriterien dabei zu berücksichtigen sind.
  • Dabei sollen auch die Vorgaben der Charta und der UN-BRK berücksichtigt werden.

Fazit:

  • Das Urteil zeigt die Komplexität der Abwägung zwischen dem Diskriminierungsverbot und dem Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung.
  • Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die Vorlagefrage beantworten wird und welche Auswirkungen dies auf die Praxis der Persönlichen Assistenz haben wird.
  • Die Entscheidung könnte wegweisend für die Gestaltung von Stellenausschreibungen für persönliche Assistenz und die Berücksichtigung von Wünschen und Präferenzen von Menschen mit Behinderung sein.
RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge