BAG 9 AZR 139/21
RA und Notar Krau
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in seinem Urteil vom 26. April 2022 über die Frage zu entscheiden, ob eine Pilotin, die von einer irischen Fluggesellschaft über eine britische Vermittlungsgesellschaft und eine irische Personalgesellschaft eingesetzt wurde, in einem Arbeitsverhältnis zur Fluggesellschaft stand.
Der Fall:
Die Klägerin, eine Pilotin, war geschäftsführende Gesellschafterin einer irischen Personalgesellschaft (W Ltd.).
Diese schloss mit einer britischen Vermittlungsgesellschaft (B Ltd.) einen Vertrag über Pilotendienstleistungen.
Die B Ltd. wiederum hatte einen Vertrag mit einer irischen Fluggesellschaft (Beklagte).
Die Klägerin wurde von der Beklagten als Pilotin eingesetzt.
Ihr Arbeitsort war der Flughafen Bremen.
Die Beklagte kündigte der Klägerin per E-Mail.
Die Klägerin klagte auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die E-Mail beendet worden sei, und auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses.
Die Entscheidung:
Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen auf und verwies die Sache zurück.
Das Landesarbeitsgericht habe nicht hinreichend geprüft, ob zwischen der Klägerin und der Beklagten ein Arbeitsverhältnis bestand.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des BAG verdeutlicht die Komplexität von Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug.
Bei der Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind sowohl das nationale als auch das Unionsrecht zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall musste das LAG noch weitere Feststellungen treffen, um zu entscheiden, ob die Klägerin in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten stand.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.