BAG 9 AZR 325/16

September 22, 2017

BAG 9 AZR 325/16 Urteil vom 17.1.2017, Fahrtkostenabgeltung nach § 7 Nr. 3.1 BauRTV – kostenlose Beförderungsmöglichkeit zur Bau-/Arbeitsstelle

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in diesem Fall, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung für die Fahrten

zwischen Wohnung und Baustelle hat, wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Beförderung vom Betriebssitz zur Baustelle anbietet.

Sachverhalt:

Der Kläger war als Baumaschinenführer bei der Beklagten beschäftigt.

Die Beklagte bot ihren Arbeitnehmern eine kostenlose Beförderung vom Betriebssitz zu den Baustellen an.

Der Kläger fuhr jedoch mit seinem privaten Pkw zur Baustelle und verlangte die Erstattung der Fahrtkosten.

Rechtliche Grundlagen:

BAG 9 AZR 325/16

§ 7 Nr. 3.1 BRTV (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – Fahrtkostenabgeltung).

Entscheidung des BAG:

Das BAG gab der Revision der Beklagten statt und wies die Klage ab. Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung.

Begründung:

  • Kostenlose Beförderung: Die Beklagte bot eine kostenlose Beförderung vom Betriebssitz zur Baustelle an.
  • Ausschluss des Anspruchs: Die tarifliche Regelung sieht einen Ausschluss des Anspruchs auf Fahrtkostenabgeltung vor, wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Beförderungsmöglichkeit anbietet.
  • Keine Beschränkung auf Beförderung ab Wohnung: Die tarifliche Regelung beschränkt den Ausschluss des Anspruchs nicht auf Fälle, in denen die Beförderung ab der Wohnung des Arbeitnehmers angeboten wird.
  • Betriebssitz als Mittelpunkt: Die Tarifvertragsparteien haben den Betriebssitz als Mittelpunkt des Arbeitsverhältnisses angesehen.
  • Zumutbarkeit der Fahrt zum Betriebssitz: Es ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich zumutbar, die Kosten für die Fahrt zum Betriebssitz selbst zu tragen.
  • Keine erhöhten Kosten: Wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Beförderung vom Betriebssitz zur Baustelle anbietet, entstehen dem Arbeitnehmer keine erhöhten Kosten.
  • Keine Gleichstellung mit Sammelstelle: Der Betriebssitz ist nicht mit einer Sammelstelle gleichzustellen.
  • Zumutbarkeit der Beförderung: Die kostenlose Beförderung vom Betriebssitz war dem Kläger zumutbar.

BAG 9 AZR 325/16

Fazit:

Das Urteil verdeutlicht, dass der Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung entfällt, wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Beförderung

vom Betriebssitz zur Baustelle anbietet.

Arbeitnehmer müssen in diesem Fall die Kosten für die Fahrt zum Betriebssitz selbst tragen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Das Urteil hat Bedeutung für die Bauwirtschaft und andere Branchen, in denen Arbeitnehmer regelmäßig auf auswärtigen Baustellen tätig sind.
  • Arbeitgeber sollten prüfen, ob sie ihren Arbeitnehmern eine kostenlose Beförderung zu den Baustellen anbieten können, um Fahrtkosten zu sparen.
  • Arbeitnehmer sollten die Regelungen in ihrem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag zu Fahrtkosten genau prüfen.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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