BAG 9 AZR 325/16 Urteil vom 17.1.2017, Fahrtkostenabgeltung nach § 7 Nr. 3.1 BauRTV – kostenlose Beförderungsmöglichkeit zur Bau-/Arbeitsstelle
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in diesem Fall, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung für die Fahrten
zwischen Wohnung und Baustelle hat, wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Beförderung vom Betriebssitz zur Baustelle anbietet.
Sachverhalt:
Der Kläger war als Baumaschinenführer bei der Beklagten beschäftigt.
Die Beklagte bot ihren Arbeitnehmern eine kostenlose Beförderung vom Betriebssitz zu den Baustellen an.
Der Kläger fuhr jedoch mit seinem privaten Pkw zur Baustelle und verlangte die Erstattung der Fahrtkosten.
Rechtliche Grundlagen:
§ 7 Nr. 3.1 BRTV (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe – Fahrtkostenabgeltung).
Entscheidung des BAG:
Das BAG gab der Revision der Beklagten statt und wies die Klage ab. Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass der Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung entfällt, wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Beförderung
vom Betriebssitz zur Baustelle anbietet.
Arbeitnehmer müssen in diesem Fall die Kosten für die Fahrt zum Betriebssitz selbst tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.