
BAG 9 AZR 461/21 – Urlaubsabgeltung
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor:
Kernaussage:
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung kann arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen unterliegen.
Die im vorliegenden Fall vereinbarte Ausschlussfrist war wirksam
und führte zum Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs der Klägerin.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil bestätigt, dass arbeitsvertragliche Ausschlussfristen auch für Urlaubsabgeltungsansprüche gelten können, sofern sie klar und verständlich formuliert sind und den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Arbeitnehmer sollten daher Ausschlussfristen in ihren Arbeitsverträgen beachten und ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen.
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