OLG Düsseldorf 3 Wx 110/20
befreite Vorerbin
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf betrifft einen Erbscheinsantrag einer befreiten Vorerbin.
Die ehemalige Beteiligte zu 1. hatte einen Erbschein beantragt, der sie als Miterbin mit einem bestimmten Anteil und als befreite Vorerbin ausweisen sollte.
Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück.
Nach dem Tod der ehemaligen Beteiligten zu 1. wurde das Rechtsmittel des Beteiligten zu 1., der ihr Erbe wurde, als unzulässig verworfen.
Das Gericht erklärte, dass die Hauptsache durch den Tod der ehemaligen Beteiligten zu 1. erledigt sei.
Auch wenn der Beteiligte zu 1. das Ziel einer Sachentscheidung über den Erbscheinsantrag weiterverfolgte, konnte keine Sachentscheidung mehr ergehen.
Selbst wenn der Antrag auf einen Vorerben-Erbschein nach dem Tod der Vorerbin gestellt worden wäre, hätte er keinen Erfolg gehabt, da kein ausreichendes Ausweisinteresse bestand.
Die Kosten des gescheiterten Rechtsmittels wurden dem Beteiligten zu 1. auferlegt.
Inhaltsverzeichnis
I. Sachverhalt und Anträge
II. Verfahrensverlauf und Entscheidung des OLG Düsseldorf
III. Rechtliche Erwägungen des OLG Düsseldorf
IV. Kostenentscheidung
V. Schlussbemerkung und Rechtsmittelbelehrung
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