Beweismittelverfahren neben Pflichtteilsstufenklage – OLG Düsseldorf  Beschluss 8.4.2024 – I-7 W 20/24 

August 20, 2024

Beweismittelverfahren neben Pflichtteilsstufenklage – OLG Düsseldorf Beschluss 8.4.2024 – I-7 W 20/24 

RA und Notar Krau

In einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8. April 2024 wurde entschieden, dass ein Pflichtteilsberechtigter auch während einer anhängigen Pflichtteilsstufenklage ein selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung des Zustands und Werts eines bebauten Grundstücks einleiten kann.

Diese Entscheidung ist relevant, da bei langwierigen Verfahren die Gefahr besteht, dass Beweismittel an Beweiskraft verlieren, insbesondere wenn bauliche Veränderungen zu erwarten sind.

Im konkreten Fall beantragte die Antragstellerin eine Begutachtung zweier Grundstücke, die Teil des Nachlasses ihrer Mutter sind.

Das Landgericht Düsseldorf hatte diesen Antrag zunächst abgelehnt, da es kein Beweissicherungsbedürfnis sah.

Die Antragstellerin argumentierte jedoch, dass aufgrund der langen Verfahrensdauer Veränderungen an den Immobilien eintreten könnten, was die Beweiserhebung erschweren würde.

Sie zweifelte zudem die Qualifikation des vom Antragsgegner beauftragten Gutachters an und bestritt die vorliegenden Gutachten.

Beweismittelverfahren neben Pflichtteilsstufenklage – OLG Düsseldorf Beschluss 8.4.2024 – I-7 W 20/24 

Das OLG Düsseldorf entschied, dass die Ablehnung des selbstständigen Beweisverfahrens bezüglich des bebauten Grundstücks nicht gerechtfertigt sei, da eine Besorgnis der Beweiserschwernis bestehe.

Insbesondere bei einer Immobilie könne es durch Renovierungen oder andere Veränderungen zu einer Beeinträchtigung der Beweisführung kommen.

Daher sei die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens in diesem Fall gerechtfertigt, auch um den Wert des Grundstücks zum Todeszeitpunkt der Erblasserin festzustellen.

Für das unbebaute Grundstück hingegen wurde keine Beweiserschwernis gesehen, da dessen Zustand sich nicht wesentlich ändern werde und die benötigten Daten auch zu einem späteren Zeitpunkt ermittelbar seien.

Die Entscheidung unterstreicht, dass in Pflichtteilsprozessen die Möglichkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens bestehen muss, wenn die Gefahr besteht, dass Beweismittel durch Zeitablauf an Wert verlieren.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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