BFH I R 31/10 – Steuerpflicht Stiftung

September 18, 2017

BFH I R 31/10 – Steuerpflicht Stiftung

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

  • Eine unselbständige, gemeinnützige Stiftung wird steuerpflichtig, sobald sie das Vermögen des Erblassers erhält und damit wirtschaftlich selbständig wird.
  • Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Kommanditanteils ist steuerpflichtig, da die Kommanditbeteiligung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt, der nicht unter die Steuerbefreiung fällt.
  • Das Buchwertprivileg nach § 13 Abs. 4 KStG 1977 gilt nicht, wenn eine partiell steuerpflichtige Körperschaft ihre steuerpflichtige Tätigkeit durch Veräußerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs beendet.

Hintergrund:

  • Ein Ehepaar setzte in seinem Testament seinen Sohn als Vorerben und den überlebenden Ehegatten als Nacherben ein.
  • Für den Fall, dass die Nacherbschaft nicht eintritt, wurde ein Verein als weiterer Nacherbe eingesetzt, der das Vermögen in eine Stiftung einbringen sollte.
  • Die Ehefrau war Kommanditistin an einer gewerblich tätigen KG.
  • Nach dem Tod beider Eheleute schlug der Sohn die Erbschaft aus, sodass der Verein Erbe wurde und die Stiftung gründete.
  • Der Verein veräußerte die Kommanditbeteiligung der Ehefrau.
  • Das Finanzamt setzte für die Stiftung Körperschaftsteuer auf den laufenden Gewinnanteil und den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Kommanditbeteiligung fest.
  • Die Stiftung klagte gegen den Bescheid und berief sich auf ihre Steuerbefreiung.

BFH I R 31/10 – Steuerpflicht Stiftung

Entscheidungsgründe:

  • Beginn der Steuerpflicht: Die Steuerpflicht der Stiftung begann mit dem Eintritt des Nacherbfalls, da sie ab diesem Zeitpunkt das Vermögen des Erblassers erhielt und wirtschaftlich selbständig wurde.
  • Mitunternehmerschaft: Die Stiftung war als Mitunternehmerin der KG anzusehen, da sie über den Verein mittelbar Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen konnte und am Gewinn und Verlust beteiligt war.
  • Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns: Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Kommanditbeteiligung war steuerpflichtig, da die Kommanditbeteiligung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellte, der nicht unter die Steuerbefreiung der Stiftung fiel.
  • Kein Buchwertprivileg: Das Buchwertprivileg nach § 13 Abs. 4 KStG 1977 war nicht anwendbar, da die Stiftung nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgte und ihre steuerpflichtige Tätigkeit durch Veräußerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs beendete.

Fazit:

Das Urteil bestätigt die Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf eines Kommanditanteils durch eine unselbständige Stiftung, wenn dieser Anteil einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt.

Es verdeutlicht auch, dass das Buchwertprivileg in solchen Fällen nicht anwendbar ist.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

paragraph, law, symbol

Urteil VGH Baden-Württemberg 25.04.2024 – 2 S 1900/23 Erbengemeinschaft Beitragsschuldner für Erschließungsbeiträge

September 24, 2024
Urteil VGH Baden-Württemberg 25.04.2024 – 2 S 1900/23 Erbengemeinschaft Beitragsschuldner für ErschließungsbeiträgeZusammenfassung RA und …
brown crucifix

Beschluss AG Bonn 14.04.2024 – 34 VI 136/23 Internationale Zuständigkeit

September 24, 2024
Beschluss AG Bonn 14.04.2024 – 34 VI 136/23 Internationale ZuständigkeitZusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Das Amtsgeri…
angel, figure, statue

Urteil LG Detmold 18.04.2024 – 04 O 275/23 – Bereicherung Nachlass

September 24, 2024
Urteil LG Detmold 18.04.2024 – 04 O 275/23 – Bereicherung NachlassZusammenfassung RA und Notar KrauTenor:Der Beklagte (Testamentsv…