BFH II B 93/16
Beschluss vom 22.08.2017
wenn bei Personen der Steuerklasse I von Todes wegen Vermögen anfällt das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben wurde.
In dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH II B 93/16) vom 22.08.2017 ging es um die Anwendung des § 27 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).
Dieser Paragraph regelt die Ermäßigung der Erbschaftsteuer, wenn Vermögen von Todes wegen an Personen der Steuerklasse I fällt und
bereits innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erwerb von Personen derselben Steuerklasse erworben wurde.
Die wichtigsten Punkte des Beschlusses sind:
Insgesamt stützt der Beschluss die bestehende Rechtsprechung zur Erbschaftsteuer und lehnt eine Ausdehnung auf andere Fallkonstellationen ab,
da diese aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten ist.
I. Einleitung
II. Beschluss des Bundesfinanzhofs
III. Zusammenfassung des Beschlusses
IV. Entscheidungstext
V. Rechtsfragen und Verfassungsmäßigkeit
VI. Zusammenfassung und Fazit
1. NV: § 27 Abs. 1 ErbStG ist nur anwendbar, wenn bei Personen der Steuerklasse I von Todes wegen Vermögen anfällt,
das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben wurde.
2. NV: Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG gebieten keine Gleichbehandlung von Erwerbern unterschiedlicher Steuerklassen.
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München
vom 12. Oktober 2016 4 K 603/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.