BFH II R 17/20 – Festsetzungsverjährung Erbschaftsteuer
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Kernaussage:
Das Urteil befasst sich mit der Frage, wann die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beginnt, wenn ein Erbe durch Testament eingesetzt wurde.
Es stellt klar, dass der Erbe Kenntnis vom Erwerb erlangt, sobald er zuverlässig über seine Erbeinsetzung informiert ist und keine ernsthaften Zweifel an der Wirksamkeit des Testaments bestehen.
Dies ist in der Regel mit der Testamentseröffnung der Fall.
Hintergrund:
Entscheidung des Bundesfinanzhofs:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Kenntnis des Erben vom Erwerb für den Beginn der Festsetzungsfrist bei der Erbschaftsteuer.
Es stellt klar, dass die Frist auch dann beginnt, wenn das Testament angefochten wird, sobald eine gerichtliche Entscheidung die Wirksamkeit feststellt.
Die Kenntnis des Finanzamts ist dabei unerheblich.
Hinweis:
Das Urteil wurde ohne mündliche Verhandlung gefällt, da der Kläger seinen zunächst erklärten Verzicht darauf nicht wirksam widerrufen hatte.
Ein solcher Widerruf ist nur ausnahmsweise möglich, wenn sich die Prozesslage wesentlich geändert hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.