
BFH IV B 1/11 Beschluss vom 11.07.2012 -Bestellung eines Nachtragsliquidators, Bekanntgabe Steuerbescheid, Annahmeerklärung
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Der Beschluss befasst sich mit der Beiladung in einem zweistufigen Feststellungsverfahren, bei dem an einer Kommanditgesellschaft (KG) Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt sind.
Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte die Beiladung der gelöschten A-GmbH, vertreten durch ihren Nachtragsliquidator L, zum Klageverfahren des Klägers gegen einen Feststellungsbescheid.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Beteiligtenfähigkeit der gelöschten GmbH:
Wirksame Vertretung der A-GmbH durch den Nachtragsliquidator:
Beiladung der A-GmbH im Klageverfahren:
Notwendige Beiladung der A-GmbH:
Weitere Ausführungen:
Fazit:
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