BFH II R 39/19 – Erbschaftsteuer

September 12, 2022

BFH II R 39/19 – Erbschaftsteuer

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Erwirbt ein in Deutschland wohnhafter Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht die deutsche Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers, nicht erst mit der Annahme der Erbschaft.

Sachverhalt:

  • Die Klägerin, eine Italienerin mit Wohnsitz in Deutschland, erbte von ihrem in Italien verstorbenen Vater.
  • Nach italienischem Recht musste sie die Erbschaft annehmen, um Erbe zu werden. Sie tat dies erst nach ihrem Wegzug aus Deutschland.
  • Das Finanzamt setzte Erbschaftsteuer fest, da die Klägerin zum Zeitpunkt des Todes ihres Vaters in Deutschland wohnhaft war.
  • Die Klägerin klagte gegen die Steuerfestsetzung, da sie der Meinung war, die Steuerpflicht entstehe erst mit der Annahme der Erbschaft.

Entscheidungsgründe:

BFH II R 39/19 – Erbschaftsteuer

  • Das Finanzgericht wies die Klage ab und entschied, dass die Erbschaftsteuer mit dem Tod des Erblassers entstanden sei.
  • Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Entscheidung.
  • Zentrale Begründung:
    • Obwohl nach italienischem Recht die Annahme der Erbschaft erforderlich ist, um Erbe zu werden, wirkt diese Annahme rückwirkend auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
    • Daher ist der Erwerb nach italienischem Recht mit dem Erbanfall nach deutschem Recht vergleichbar.
    • Die Annahme der Erbschaft ist keine aufschiebende Bedingung im Sinne des deutschen Erbschaftsteuerrechts, sondern ein rückwirkendes Ereignis.
    • Die Erbschaftsteuer entsteht somit mit dem Tod des Erblassers, wenn der Erbe zu diesem Zeitpunkt in Deutschland wohnhaft ist.

Fazit:

  • Bei Erbschaften nach italienischem Recht entsteht die deutsche Erbschaftsteuer für in Deutschland wohnhafte Erben bereits mit dem Tod des Erblassers, auch wenn die Annahme der Erbschaft erst später erfolgt.
  • Die Rückwirkungsfiktion des italienischen Rechts ist für die deutsche Erbschaftsteuer nicht relevant.
  • Entscheidend ist, dass der Erbe zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers in Deutschland wohnhaft war.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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