BGH IV ZR 236/96
Frühester Zeitpunkt für wirksame Erbschaftsausschlagung bei Berliner Testament BGB
§ 2269 für Schlußerben
Die Klägerin war im gemeinschaftlichen Testament ihres Vaters und ihrer Stiefmutter als Schlusserbin eingesetzt.
Nach dem Tod des Vaters schlug ihre Mutter als ihre gesetzliche Vertreterin die „Nacherbschaft“ aus.
Nach dem Tod der Stiefmutter machte die Klägerin ihre Erbrechte geltend.
Die Beklagten, die von der Stiefmutter in einem späteren Testament als Erben eingesetzt worden waren, wandten ein, die Klägerin habe die Erbschaft wirksam ausgeschlagen.
Kernaussage des Urteils:
Begründung:
Fazit:
Der BGH hat mit diesem Urteil klargestellt, dass der Schlusserbe eines Berliner Testaments die Erbschaft erst nach dem Tod des längerlebenden Ehegatten ausschlagen kann.
Vorher ist er noch nicht Erbe und kann daher auch nicht ausschlagen.
Das Urteil dient der Rechtssicherheit und verhindert, dass Schlusserben vorschnell auf ihr Erbrecht verzichten.
Ergänzende Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.