BGH IV ZR 328/20, Urteil vom 29.09.2021
Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB
Sachverhalt:
Die Klägerin, Pflichtteilsberechtigte nach ihrem Vater, verlangte vom Beklagten, dem testamentarischen Erben, die Ermittlung des Wertes eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks.
Der Beklagte hatte das Grundstück nach dem Erbfall veräußert.
Das Landgericht verurteilte den Beklagten zur Wertermittlung.
Das Oberlandesgericht änderte das Urteil ab und wies die Klage ab, da die Klägerin kein schutzwürdiges Interesse an der Wertermittlung mehr habe.
Zentraler Streitpunkt:
Entscheidung des Gerichts:
Der BGH hob das Urteil des OLG Dresden auf und änderte das Urteil des Landgerichts ab.
Der Beklagte wurde zur Wertermittlung verurteilt.
Begründung:
Besonderheiten:
Fazit:
Der BGH hat entschieden, dass der Pflichtteilsberechtigte auch dann einen Anspruch auf Wertermittlung eines Nachlassgegenstandes hat, wenn dieser vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde.
Die Veräußerung steht dem Anspruch nicht entgegen, da der Pflichtteilsberechtigte die Möglichkeit haben soll, den tatsächlichen Wert des Nachlassgegenstandes zum Zeitpunkt des Erbfalls zu ermitteln.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.