BGH IV ZR 82/77
– Pflichtteilsberechnung
– Steuerschulden
– Absetzung des Voraus nach § 2311 Abs 1 Satz 2 BGB,
Sachverhalt:
Die Kläger, zwei Söhne aus erster Ehe der Erblasserin, verlangten von dem Beklagten, dem zweiten Ehemann der Erblasserin und Alleinerben nach dem Testament, ihren Pflichtteil.
Streitig war, ob der Hausrat bei der Berechnung des Nachlasswertes zu berücksichtigen und ob die Steuerschulden der Eheleute als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen sind.
Zentrale Streitpunkte:
Entscheidung des Gerichts:
Der BGH wies die Revision des Beklagten zurück.
Begründung:
Der BGH entschied, dass der Hausrat nicht nach § 2311 Abs. 1 Satz 2 BGB als Voraus abzusetzen ist.
Die Vorschrift setzt voraus, dass der Voraus dem überlebenden Ehegatten „gebührt“.
Dies ist aber nur der Fall, wenn der Ehegatte gesetzlicher Erbe ist.
Da der Beklagte aufgrund des Testaments Alleinerbe war, steht ihm kein Anspruch auf den Voraus zu.
Der BGH entschied, dass die Steuerschulden nicht als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind.
Zwar hafteten die Ehegatten gesamtschuldnerisch für die Steuerschulden, jedoch hatte der Beklagte im Innenverhältnis die Steuerschuld allein zu tragen, da die Steuerschuld auf seinen Einkünften beruhte.
Besonderheiten:
Fazit:
Der BGH hat entschieden, dass der Hausrat bei der Berechnung des Pflichtteils nicht als Voraus abzusetzen ist, wenn der Ehegatte testamentarischer Erbe ist.
Die Steuerschulden sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, wenn sie allein auf den Einkünften des Ehemannes beruhen.
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der genauen Berechnung des Nachlasswertes bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.