BGH X ZR 3/20 – Geschäftsunfähigkeit

September 18, 2022

BGH X ZR 3/20 – Geschäftsunfähigkeit

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

  • Zur substantiierten Darlegung der Geschäftsunfähigkeit nach Paragraf 104 Nr. 2, Paragraf 105 Abs. 2 BGB genügt es, konkrete Anhaltspunkte vorzutragen, die die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nahelegen.
  • Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts kann sich auch aus den Motiven des Zuwendungsempfängers ergeben, insbesondere wenn dieser die Willensschwäche des Zuwendenden ausnutzt.

Sachverhalt:

  • Ein älterer Mann (Kläger) übertrug zwei Grundstücke im Rahmen eines Schenkungsvertrags auf eine deutlich jüngere Bekannte.
  • Später widerrief er die Übertragung und klagte auf Rückabwicklung, da er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angeblich geschäftsunfähig und sittenwidrig beeinflusst worden sei.
  • Das Landgericht wies die Klage ab, da es keine Anhaltspunkte für Geschäftsunfähigkeit oder Sittenwidrigkeit sah.
  • Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Entscheidung des BGH:

BGH X ZR 3/20 – Geschäftsunfähigkeit

  • Der BGH hob den Beschluss des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück.
  • Das Berufungsgericht hätte eine Beweisaufnahme zur Geschäftsunfähigkeit durchführen müssen, da der Kläger ausreichende Anhaltspunkte vorgetragen hatte (z.B. Krankenhausaufenthalt, ärztliches Attest).
  • Auch die Sittenwidrigkeit des Vertrags wurde nicht ausreichend geprüft. Das Berufungsgericht hätte untersuchen müssen, ob die Beklagte die Willensschwäche des Klägers ausgenutzt hat.
  • Weitere Aspekte wie ein mögliches Telefonat mit dem Steuerberater und die Frage des groben Undanks müssten ebenfalls geprüft werden.

Fazit:

  • Das Urteil betont die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Geschäftsfähigkeit, insbesondere bei auffälligen Vertragsgestaltungen (z.B. große Altersunterschiede, unentgeltliche Übertragung).
  • Es unterstreicht, dass auch die Motive des Zuwendungsempfängers bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eine Rolle spielen können.
  • Das Urteil führt zur Zurückverweisung an das Berufungsgericht, das nun eine Beweisaufnahme durchführen und die genannten Aspekte berücksichtigen muss.
RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge

    Rückforderung einer Schenkung durch das Sozialamt

    August 10, 2026
    Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers durch Sozialhilfeträger nach AnspruchsüberleitungOVG Münster (12. Senat), Beschluss…

    Betreuerbestellung – Willen des Angehörigen durchsetzen

    August 9, 2026
    BGH (XII. Zivilsenat), Beschluss vom 18.03.2026 – XII ZB 409/25Vorinstanzen:AG Besigheim, Entscheidung vom 15…

    Schenkungsrückforderung nach drei Jahren verjährt

    August 7, 2026
    Gericht: BGH 10. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.07.2026 Aktenzeichen: X ZR 71/25 Dokumenttyp: UrteilVerfahrensgangvorgehend OLG Frankfurt…