Schadensersatz – Rechtskraft eines Urteils – Kündigungsschutzklage – BAG Urteil vom 19.12.2019 – 8 AZR 511/18

Juni 29, 2021

SchadensersatzRechtskraft eines Urteils – Kündigungsschutzklage – BAG Urteil vom 19.12.2019 – 8 AZR 511/18

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2019 (8 AZR 511/18) befasst sich mit der Rechtskraft eines Urteils und der Frage, ob diese Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber ausschließt, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird.

Im Kern ging es um die Kündigungsschutzklage eines katholischen Organisten und Chorleiters, der aufgrund einer neuen Partnerschaft nach der Trennung von seiner Ehefrau gekündigt wurde.

Das Bundesarbeitsgericht musste entscheiden, ob die Klage auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber berechtigt war, insbesondere unter dem Aspekt einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB.

Leitsätze

Ein Urteil, das eine Kündigungsschutzklage abweist, schließt grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber aus.

Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer durch vorsätzliches und sittenwidriges Verhalten des Arbeitgebers, insbesondere durch arglistige Irreführung des Gerichts, einen Vermögensschaden erlitten hat.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf wurde zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Tatbestand

Der Kläger, ein seit 1983 beschäftigter Organist und Chorleiter bei einer katholischen Kirchengemeinde, wurde 1997 gekündigt, nachdem er eine neue Partnerschaft einging und Vater wurde.

Schadensersatz – Rechtskraft eines Urteils – Kündigungsschutzklage – BAG Urteil vom 19.12.2019 – 8 AZR 511/18

Die Kündigung wurde mit der Verletzung von Loyalitätsobliegenheiten und dem Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe begründet.

Nach mehreren gerichtlichen Verfahren, einschließlich eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK feststellte, forderte der Kläger Schadensersatz.

Vorinstanzen und Verlauf

Erste Kündigung und gerichtliche Entscheidungen:

Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage, der zunächst stattgegeben wurde.

Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung der Beklagten ab, das Bundesarbeitsgericht hob diese Entscheidung auf und verwies zurück.

Nach neuer Verhandlung wies das Landesarbeitsgericht die Klage ab, und das Bundesarbeitsgericht verwarf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision.

EGMR-Urteil und Folgen:

Der EGMR stellte fest, dass die deutschen Gerichte die Rechte des Klägers nach Art. 8 EMRK verletzt hatten, da sie die Interessen des Klägers und des Arbeitgebers nicht ausreichend abgewogen hätten.

Der Kläger erhielt eine Entschädigung von 40.000 Euro.

Schadensersatz – Rechtskraft eines Urteils – Kündigungsschutzklage – BAG Urteil vom 19.12.2019 – 8 AZR 511/18

Restitutionsklage und weitere Kündigung:

Der Kläger erhob Restitutionsklage, die abgewiesen wurde.

Auch die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos.

Eine zweite Kündigung durch die Beklagte wurde ebenfalls gerichtlich bestätigt, und eine Widerklage auf Annahmeverzugsvergütung blieb erfolglos.

Schadensersatzklage:

Der Kläger forderte Schadensersatz für entgangene Vergütung und Rentenansprüche aufgrund der Kündigung.

Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab.

Entscheidungsgründe

Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass die Kündigungsschutzklage des Klägers rechtskräftig abgewiesen wurde, was normalerweise Schadensersatzansprüche ausschließt.

Eine Ausnahme gilt, wenn die Rechtskraft durch vorsätzlich sittenwidriges Verhalten des Arbeitgebers, insbesondere durch arglistige Irreführung des Gerichts, erreicht wurde. Hier war dies nicht der Fall.

Schadensersatz – Rechtskraft eines Urteils – Kündigungsschutzklage – BAG Urteil vom 19.12.2019 – 8 AZR 511/18

Rechtskräftige Entscheidung und § 826 BGB

Grundsatz der Rechtskraft:

Die Rechtskraft eines Urteils schließt grundsätzlich neue Ansprüche aus demselben Sachverhalt aus.

Durchbrechung der Rechtskraft:

Dies ist nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich, etwa bei vorsätzlich sittenwidrigem Verhalten, das zur Erwirkung eines unrichtigen Urteils führte.

Prüfung der Sittenwidrigkeit

Kündigungsgrund:

Der Vorwurf, der Kläger habe durch eine neue Partnerschaft eine schwere sittliche Verfehlung begangen, wurde als vertretbarer Standpunkt angesehen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte geprüft, ob die kirchlichen Loyalitätspflichten korrekt angewendet wurden und kam zu dem Ergebnis, dass die Kündigung gerechtfertigt war.

Verkündigungsnähe:

Die Beklagten hatten dargelegt, dass der Kläger als Kirchenmusiker nahe am Verkündigungsauftrag der Kirche arbeitete, was die strengen Loyalitätsanforderungen rechtfertigte.

Verhältnis zur Entscheidung des EGMR:

Der EGMR hatte die mangelnde Abwägung der Interessen kritisiert, jedoch nicht den Kündigungsgrund an sich.

Eine umfassende Interessenabwägung durch die Arbeitsgerichte hätte möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen können, was jedoch nicht das Verhalten der Beklagten als sittenwidrig klassifizierte.

Schadensersatz – Rechtskraft eines Urteils – Kündigungsschutzklage – BAG Urteil vom 19.12.2019 – 8 AZR 511/18

Ergebnis

Das Bundesarbeitsgericht kam zu dem Schluss, dass die Beklagten den Kläger nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hatten.

Somit besteht kein Anspruch auf Schadensersatz nach § 826 BGB. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wurde bestätigt.

Zusammenfassung

Das Urteil betont die Bedeutung der Rechtskraft von Urteilen und die strengen Voraussetzungen für deren Durchbrechung.

Es stellt klar, dass Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen möglich sind, wenn eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann.

Der Kläger konnte dies nicht hinreichend darlegen, weshalb seine Klage abgewiesen wurde.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

Juni 22, 2025
Kündigungsfrist für GeschäftsführerdienstverträgeRA und Notar KrauDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 11. Juni 2020 ein wichtiges Urteil z…
Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens

Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens

Juni 22, 2025
Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung wegen widersprüchlichen VerhaltensZusammenfassung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Akten…
Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

Betriebsratsmitglied – Befristung – Benachteiligung

Juni 22, 2025
Betriebsratsmitglied – Befristung – BenachteiligungBAG, 25.06.2014 – 7 AZR 847/12RA und Notar KrauUrteil des Bundesarbeitsgerichts: Betr…