Checkliste – Was ist nach einem Todesfall zu tun?

November 9, 2023

Checkliste – Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Ein Angehöriger ist verstorben. Wer denkt jetzt an bürokratische Formalitäten … Gleichwohl erzeugt ein Todesfall für die Hinterbliebenen Handlungspflichten. Relativ kurzfristig sind zahlreiche Angelegenheiten zu regeln, um Ansprüche zu erhalten und Schäden vom Nachlass fernzuhalten.

Leichenschau

Zunächst müssen Todeszeitpunkt und Todesursache durch eine ärztliche Leichenschau festgestellt werden. Dazu ist jeder niedergelassene Arzt verpflichtet. Der Arzt stellt den Leichenschauschein und die Todesbescheinigung aus.

Anzeige beim Standesamt und Sterbeurkunde

Jeder Sterbefall ist unverzüglich bei dem Standesamt des Sterbeortes zu melden.

Die Anzeige kann auch durch ein von den Hinterbliebenen beauftragtes Bestattungsinstitut erfolgen.

Beim Standesamt sollte eine Sterbeurkunde, besser gleich mehrere Ausfertigungen, beantragt werden.

Bestattung

Die Totenfürsorge liegt in den Händen der nächsten lebenden Angehörigen, unabhängig davon, ob diese zu Erben bestimmt wurden oder nicht.

Die Totenfürsorge umfasst die Wahl der letzten Ruhestätte sowie die Regelung der Bestattung.

Checkliste – Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Ablieferung von Testamenten

Jeder, der ein Testament des Verstorbenen in seinem Besitz hat, ist gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern.

Die Ablieferungspflicht bezieht sich auf alle Schriftstücke, die eine letztwillige Verfügung enthalten könnten.

Auch eine handschriftliche Notiz, die auf den ersten Blick wie ein schlichter „Zettel“ anmutet, kann ein Testament enthalten.

Diese Pflicht ist strafbewehrt: Wer ein Testament im Besitz hat und es nicht beim Nachlassgericht abliefert, kann wegen Urkundenunterdrückung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Außerdem kann ihm die Erbunwürdigkeit drohen, was zum Verlust des Erbes führt.

Mietverhältnis

Nach dem Tod eines Mieters treten seine Erben automatisch in den Mietvertrag ein. Sowohl die Erben als auch der Mieter haben nach dem Todesfall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung vom Tod des Mieters. Nichteheliche Partner und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag.

Versicherungen

Gegenüber Versicherungen sollte besonders schnell gehandelt werden. So sollten Unfall-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen spätestens innerhalb von drei Tagen nach dem Todesfall verständigt werden.

Problemfälle entstehen, wenn bei Unfallversicherungen mit Leistungen im Todesfall und Lebensversicherungen Bezugsrecht und Erbrecht auseinander fallen.

Hier kann der Erbe durch einen rechtzeitigen Widerruf des Schenkungsangebotes des Erblassers an den Bezugsberechtigten die Auszahlung an den Bezugsberechtigten noch verhindern.

Hier entsteht oft ein „Wettrennen“ zwischen dem Erben und dem Bezugsberechtigten wegen der Auszahlung der Versicherungssumme.

Der Hausrat des Erblassers ist nach dem Todesfall bis zu zwei Monate in der bestehenden Hausratsversicherung weiter versichert.

Die Kfz-Versicherung kann im Erbfall derjenige fortführen, der das Fahrzeug übernimmt. Das muss nicht unbedingt der Erbe sein.

Checkliste – Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Sterbegeld

Sterbegeld wird seit Ende 2003 von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr gezahlt. Dennoch bestehen unter Umständen Sterbegeldansprüche, etwa bei einem Beschädigten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes.

Auch Tarifverträge enthalten Sterbegeldregelungen.

Schließlich zahlen auch die Gewerkschaften teilweise Bestattungsgelder.

Checkliste 

Nachfolgend noch einmal kurz zusammengefasst, was nach einem Todesfall geregelt werden sollte:

  • Arzt verständigen, Todesbescheinigung und Leichenschauschein ausstellen lassen
  • Todesfall an Standesamt melden und Sterbeurkunden beantragen
  • Arbeitgeber, Freunde und Verwandte benachrichtigen
  • Beisetzung organisieren
  • Testamente beim Amtsgericht abliefern
  • Krankenkasse informieren
  • Rentenversicherung informieren
  • Lebens-, Sterbegeldversicherung und Unfallversicherungen vorab, spätestens innerhalb von drei Tagen informieren
  • danach übrige Versicherungen informieren, über Eintritt in Verträge entscheiden bzw. Verträge kündigen
  • Prüfen, ob Sterbegelder bzw. Bestattungsgelder beantragt werden können, Arbeitgeber und Versorgungsamt oder Besoldungsstelle ansprechen
  • Kündigung von Zeitschriftenabonnements, GEZ, Vereinsmitgliedschaften, etc.
  • Entscheidung, ob das Mietverhältnis gekündigt oder fortgesetzt werden soll, gegebenenfalls Kündigung binnen eines Monats veranlassen

Sollten Sie Unterstützung benötigen, so stehe ich Ihnen wie gewohnt gern mit Rat und Tat zur Seite.

Beste Empfehlungen,

Ihr Rechtsanwalt Andreas Krau

Fachanwalt für Erbrecht

Notar

Checkliste – Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Letzten Beiträge