Das Supervermächtnis

März 26, 2024

Das Supervermächtnis

Von RA und Notar Krau

Das Berliner Ehegattentestament sieht typischerweise vor, dass sich die Ehegatten gegenseitig als alleinige unbeschränkte Vollerben für den ersten Erbfall einsetzen.

Nach dem Tod des letzten überlebenden Ehegatten erben die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.

Dies führt zu erbschaftsteuerlichen Nachteilen, da enterbte Kinder ihren Freibetrag im ersten Erbfall nicht nutzen können.

Alternativ könnte Vermächtnisse für die Kinder nach dem ersten Erbfall angeordnet werden, um Steuern zu mindern, jedoch erhält der überlebende Ehegatte dann nicht das gesamte Vermögen.

Um diese Probleme zu umgehen, wurde das Konzept des “Supervermächtnisses” entwickelt.

Dabei wird ein Vermächtnis zugunsten der gemeinsamen Kinder angeordnet, das dem überlebenden Ehegatten die Entscheidung über den Inhalt des Vermächtnisses und dessen Erfüllungszeitpunkt überlässt.

Dieses Vermächtnis soll eine Abfindung für die enterbten Kinder bieten, Steuervorteile nutzen und dem überlebenden Ehegatten eine uneingeschränkte Verfügung über das Vermögen ermöglichen.

Es gibt jedoch Diskussionen darüber, ob das Supervermächtnis möglicherweise als Gestaltungsmissbrauch betrachtet werden könnte.

Um diesem Vorwurf zu entgehen, muss der überlebende Ehegatte das Vermächtnis innerhalb einer angemessenen Frist nach dem ersten Erbfall ausüben.

Das Muster für ein Supervermächtnis legt fest, dass der Erstversterbende das Vermächtnis zugunsten der gemeinsamen Kinder anordnet, wobei der überlebende Ehegatte das Bestimmungsrecht über die Leistung und den Zeitpunkt der Erfüllung hat.

Das Supervermächtnis

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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