Das Testament auf einem Kneipenblock – Schnucki bekommt alles – OLG Oldenburg 3 W 96/23

März 19, 2024

Das Testament auf einem Kneipenblock – Schnucki bekommt alles – OLG Oldenburg 3 W 96/23 – Beschluss vom 13. März 2024

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in einem Fall, dass ein Testament auf einem Kneipenblock wirksam ist, auch wenn es unkonventionell erscheint.

Ein Gastwirt aus Ostfriesland hinterließ einen Zettel im Gastraum, auf dem stand, dass eine bestimmte Person alles erben soll.

Wörtlich hieß es auf dem Zettel:

“Schnucki bekommt alles”

Seine Partnerin beantragte daraufhin einen Erbschein.

Sie machte geltend, dass es sich um ein rechtsgültiges eigenhändiges Testament handele und dass mit dem Begriff “Schnucki” eindeutig sie als Lebenspartnerin des Erblassers gemeint sei.

Das Amtsgericht Westerstede lehnte den beantragten Erlass des Erbscheins ab, da der Testierwille nicht eindeutig feststellbar sei.

Das Testament auf einem Kneipenblock – Schnucki bekommt alles – OLG Oldenburg 3 W 96/23

Das Oberlandesgericht Oldenburg sah das jedoch anders.

Das OLG Oldenburg betrachtete den handschriftlichen Text als gültiges Testament, da der Erblasser ihn selbst verfasst hatte und seinen Willen klar zum Ausdruck gebracht habe.

Obwohl das Testament ungewöhnlich war und auf einem Kneipenblock hinter der Theke gefunden wurde, änderte dies nichts an seiner Gültigkeit.

Das Gericht entschied zugunsten der Partnerin als rechtmäßige Erbin.

Die Partnerin konnte glaubhaft machen, dass der Begriff “Schnucki” eindeutig auf sie bezogen sei.

Diese Entscheidung zeigt, dass ein Testament nicht an ein bestimmtes Format gebunden ist – solange es eigenhändig verfasst wurde – und auch unkonventionelle Unterlagen als gültiges Testament dienen können.

Das ändert jedoch nichts daran, dass Sie als Erblasser es nicht darauf ankommen lassen sollten. Immerhin musste hier bis zum OLG gestritten werden. Dies verursacht erhebliche Kosten.

Der sicherste Weg besteht daher immer noch darin, ein Testament bei dem Notar Ihres Vertrauens zu errichten

Ein notarielles Testament erspart einen kostenträchtigen Erbschein.

Der Notar gewährlistet rechtssichere Formulierungen.

Der Notar hat sich von Ihrer Testierfähigkeit zu überzeugt und wird seine Eindrücke später im Streitfall als Zeuge bestätigen.

Lassen Sie es daher nicht mit einem “Zettel-Testament” bewenden – entscheiden Sie sich für den sichersten Weg!

Gerne beraten wir Sie unverbindlich!

Das Testament auf einem Kneipenblock – Schnucki bekommt alles – OLG Oldenburg 3 W 96/23

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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