Einstweilige Verfügung gegen Erbin wegen Verkauf Grundstück – OLG Brandenburg 3 W 134/20
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat in einem Beschluss vom 21.12.2020 über den Antrag einer Tochter auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
gegen den Verkauf eines Grundstücks durch die Betreuerin ihrer Mutter entschieden.
Die Tochter argumentierte, dass sie als Nacherbin gemäß dem Testament ihrer Eltern verfügungsberechtigt sei und der Verkauf daher nicht zulässig sei.
Entscheidung und Begründung:
Das OLG Brandenburg wies die Beschwerde der Tochter gegen die ablehnende Entscheidung des Landgerichts zurück.
Die Tochter sei nicht als Nacherbin im Testament eingesetzt worden und habe daher keinen Verfügungsanspruch.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Testament der Eltern keine eindeutige Vor- und Nacherbschaft begründet habe.
Zwar sei die Tochter als Alleinerbin nach dem Tod des länger lebenden Elternteils eingesetzt worden, jedoch sprächen mehrere Indizien für eine sog. Einheitslösung,
bei der das Vermögen der Eltern beim Tod des Erstversterbenden vollständig auf den überlebenden Elternteil übergeht und erst nach dessen Tod an die Tochter fällt.
Indizien für eine Einheitslösung:
Auslegungsregel des § 2269 Abs. 1 BGB:
Das Gericht berief sich zudem auf die Auslegungsregel des § 2269 Abs. 1 BGB, wonach im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Dritter,
der in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten als Erbe nach dem Tod des Überlebenden eingesetzt ist, Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten für den gesamten Nachlass ist.
Sterbewunsch des Vaters:
Der auf dem Sterbebett geäußerte Wunsch des Vaters, das Familienvermögen möge erhalten bleiben, konnte nicht berücksichtigt werden, da dieser Wunsch keinen Niederschlag im Testament gefunden hatte.
Fazit:
Da die Tochter keinen Verfügungsanspruch als Nacherbin hatte, war der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unbegründet.
Die Tochter musste die Kosten des Verfahrens tragen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.