Entgeltordnung Lehrkräfte – Angleichungszulage – Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder – BAG 6 AZR 216/21
Zusammenfassung von RA und Notar Krau:
In dem vorliegenden Fall geht es um Ansprüche von Lehrkräften auf eine Angleichungszulage gemäß der Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder.
Die Klageparteien sind Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder regeln die Eingruppierung und die Entgeltordnung für Lehrkräfte.
Die Angleichungszulage wurde im Rahmen eines Tarifvertrags eingeführt, um Lehrkräfte schrittweise an die Besoldung beamteter Lehrkräfte heranzuführen.
Die Tarifvertragsparteien vereinbarten eine Antragsfrist für die Angleichungszulage, die von den Klägern versäumt wurde.
Das Gericht entschied, dass die Klageparteien keinen Anspruch auf die Angleichungszulage haben, da sie die Antragsfrist nicht eingehalten haben.
Eine teleologische Reduktion der Frist wurde abgelehnt, da die Tarifvertragsparteien ein schlüssiges Regelungssystem geschaffen hatten.
Die Frist diente dazu, eine Höhergruppierung zu beantragen, die mit einer Angleichungszulage verbunden war.
Die Regelung sei mit dem Gleichheitssatz vereinbar, da sie für alle betroffenen Lehrkräfte gleichermaßen gelte.
Insgesamt wurden die Revisionen der Kläger abgewiesen, und die Klagen wurden abgewiesen, da die Antragsfrist nicht eingehalten wurde.
I. Tatbestand:
II. Entscheidungsgründe:
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen