Erbengemeinschaft – Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses – OLG Stuttgart 19 U 85/15
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in seinem Urteil vom 14. Juli 2015 über die Wirksamkeit von Mehrheitsbeschlüssen einer Erbengemeinschaft entschieden.
Der Fall:
Der Erblasser hatte seine Ehefrau, seine Tochter (Klägerin) und seinen Adoptivsohn (Beklagter) zu Erben eingesetzt.
Die Ehefrau und der Beklagte hielten jeweils 40%, die Klägerin 20% der Erbanteile.
Die Erbengemeinschaft fasste mehrere Mehrheitsbeschlüsse, gegen die die Klägerin Klage erhob.
Die Entscheidung:
Das OLG Stuttgart wies die Berufung der Klägerin zurück.
Die Mehrheitsbeschlüsse der Erbengemeinschaft seien wirksam.
Begründung:
Revision:
Das OLG Stuttgart ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hatte.
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