Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) näherbringen, das sich mit der Frage der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Zuwendungen vom biologischen Vater befasst.
Oftmals sind die Regelungen im Steuerrecht komplex, doch wir von RA und Notar Krau möchten Ihnen helfen, diese besser zu verstehen.
Wenn der biologische Vater schenkt: Welche Steuerklasse gilt?
Stellen Sie sich vor, ein Mann ist der leibliche Vater eines Kindes, aber nicht dessen rechtlicher Vater, weil zum Beispiel die Mutter bei der Geburt mit einem anderen Mann verheiratet war und diese Vaterschaft rechtlich nicht angefochten wurde.
Wenn dieser biologische Vater seinem Kind nun etwas schenkt, fragt sich, welche Steuerklasse für die Schenkungsteuer gilt.
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2019 (Aktenzeichen II R 5/17) entschieden, dass in einem solchen Fall die Steuerklasse III zur Anwendung kommt.
Das bedeutet, dass für das beschenkte Kind höhere Steuerfreibeträge und günstigere Steuersätze gelten würden, wenn der biologische Vater auch der rechtliche Vater wäre (Steuerklasse I).
Warum diese Unterscheidung? Das Zivilrecht ist entscheidend
Die Einteilung in Steuerklassen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht richtet sich grundsätzlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker und dem Beschenkten.
Hierbei sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) maßgebend.
Nach dem BGB gilt als Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Die bloße biologische Abstammung allein begründet keine rechtliche Vaterschaft.
Die Rolle des Familienrechts: Schutz, aber keine Gleichstellung im Steuerrecht
Auch wenn das Grundgesetz (Artikel 6) Ehe und Familie schützt und der biologische Vater unter Umständen ein Umgangsrecht mit seinem Kind haben kann, ändert dies nichts an der steuerrechtlichen Einordnung.
Das Elternrecht im Sinne des Grundgesetzes hat grundsätzlich nur der rechtliche Vater.
Der Gesetzgeber hat im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz bewusst zwischen dem rechtlichen und dem biologischen Vater unterschieden.
Die Steuerklasse I begünstigt die Weitergabe von Vermögen innerhalb der rechtlichen Familie, in der in der Regel auch Unterhaltsansprüche und Erbrechte bestehen.
Diese direkten finanziellen Verpflichtungen sind bei einer reinen biologischen Vaterschaft nicht automatisch gegeben.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Die Adoption
Interessanterweise gibt es eine Ausnahme bei der Adoption minderjähriger Kinder.
Hier können die Steuerklassen I und II auch dann gelten, wenn das ursprüngliche Verwandtschaftsverhältnis durch die Adoption erloschen ist.
Diese Sonderregelung zeigt aber gerade, dass der Gesetzgeber für bestimmte Fälle gezielte Ausnahmen geschaffen hat, die auf die besondere Situation der Adoption zugeschnitten sind.
Fazit: Rechtliche Vaterschaft zählt für die Steuer
Das Urteil des Bundesfinanzhofs stellt klar:
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in der Regel die rechtliche Vaterschaft entscheidend, nicht die bloße biologische Abstammung.
Dies mag im Einzelfall bedauerlich sein, folgt aber der Systematik des Gesetzes, das an die zivilrechtlichen Familienbeziehungen anknüpft.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen dieses komplexe Thema etwas verständlicher machen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen