Erbscheinsantrag – Auslegung Testament – OLG Düsseldorf 3 Wx 237/18

September 6, 2020

Erbscheinsantrag – Auslegung Testament – OLG Düsseldorf 3 Wx 237/18

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Bedeutung des Falls
    • Überblick über den Fall OLG Düsseldorf 3 Wx 237/18
  2. Tenor
    • Änderung des Beschlusses des Amtsgerichts
    • Zurückweisung des Erbscheinsantrags der Beteiligten zu 1)
    • Kostentragung durch die Beteiligten
  3. Tatbestand
    • Familienverhältnisse des Erblassers und Beteiligter
    • Errichtung und Inhalte der Testamente vom 15. Januar 2015 und 25. Januar 2017
    • Vermögensaufstellung des Erblassers
  4. Erbscheinsantrag und Erstinstanzliche Entscheidung
    • Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Erbscheins
    • Einwendungen des Beteiligten zu 2) gegen die Echtheit und Auslegung des Testaments
    • Entscheidung des Nachlassgerichts und Feststellung der Echtheit des Testaments vom 25. Januar 2017
  5. Beschwerdeverfahren
    • Beschwerde des Beteiligten zu 2)
    • Argumente und Ausführungen zur Auslegung des Testaments
    • Nichtabhilfebeschluss des Nachlassgerichts und Vorlage an das Oberlandesgericht
  6. Auslegung des Testaments
    • Grundsätze der Testamentsauslegung nach §§ 133, 2084 BGB
    • Prüfung der Erbeinsetzung und Bedeutung von “Alleinerbin” und “Erbanteil”
    • Begleitumstände der Testamentserrichtung und persönliche Verhältnisse
  7. Ergebnis der Testamentsauslegung
    • Feststellung der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft
    • Bestimmung des gesetzlichen Erbanteils des Beteiligten zu 2) als Nacherbe
    • Zeitliche Verschiebung der Erbanteilszuteilung
  8. Kostenentscheidung
    • Grundlagen der erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG
    • Neuregelung der Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren
    • Berücksichtigung der familiären und persönlichen Nähe der Beteiligten zum Erblasser
  9. Schlussfolgerung und Urteil
    • Zurückweisung des Antrags der Beteiligten zu 1) auf Alleinerbschein
    • Kostentragung durch beide Beteiligte anteilig
    • Gründe für die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
  10. Rechtsmittel und Geschäftswert
    • Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
    • Festsetzung des Geschäftswerts der Beschwerdeverfahren

Erbscheinsantrag – Auslegung Testament – OLG Düsseldorf 3 Wx 237/18

Zusammenfassung

Der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 5. November 2018 wird durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf geändert, und der Antrag der Beteiligten zu 1 auf Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins wird abgewiesen.

Die Kosten der Beweisaufnahme werden zwischen den Beteiligten zu 1 und 2 jeweils zur Hälfte geteilt.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt, und auch die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen beiden Parteien gleichermaßen aufgeteilt.

Im Kern drehte sich der Fall um die Auslegung zweier Testamente des Erblassers, der im Januar 2015 ein erstes handschriftliches Testament erstellte, in dem er seine damalige Lebensgefährtin (die Beteiligte zu 1) als Alleinerbin für bestimmte Nachlassgegenstände einsetzte.

Im Januar 2017 erstellte der Erblasser ein weiteres Testament, in dem er seine nunmehrige Ehefrau (Beteiligte zu 1) erneut als Alleinerbin einsetzte und dem Beteiligten zu 2 (seinem Sohn) einen “Erbanteil” zusprach, den dieser erst im Alter von 30 Jahren erhalten sollte.

Das Nachlassgericht entschied zunächst zugunsten der Beteiligten zu 1 und hielt sie für die Alleinerbin.

Der Beteiligte zu 2 focht dies an, bezweifelte die Echtheit des Testaments und argumentierte, er solle mindestens einen Erbanteil erhalten, der bis zu seinem 30. Lebensjahr verwaltet werden sollte.

Erbscheinsantrag – Auslegung Testament – OLG Düsseldorf 3 Wx 237/18

Das OLG Düsseldorf entschied schließlich, dass die Beteiligte zu 1 nicht die Alleinerbin sei.

Vielmehr deuteten die Umstände auf eine Vor- und Nacherbschaft hin:

Die Beteiligte zu 1 solle als Vorerbin eingesetzt sein, während der Beteiligte zu 2 als Nacherbe ab seinem 30. Lebensjahr einen Bruchteil des Nachlasses erhalten solle.

Beide Parteien tragen die Gerichtskosten, und jeder trägt seine eigenen außergerichtlichen Kosten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Top view of white vintage light box with TAXES inscription placed on stack of USA dollar bills on white surface

BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

September 7, 2024
BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der ErbschaftsteuerRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15…
green female angel statue

Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09

August 25, 2024
Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09RA und Notar KrauDer Nachlasspfleger hat gemäß § 1960 BGB d…
beige 2-story house

Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23

August 20, 2024
Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23RA und Notar KrauDas Finanzgericht Niedersachsen hat i…