Erbvertrag – privatschriftliches Testament – OLG Köln 2 Wx 124/19

Oktober 10, 2021

Erbvertrag – privatschriftliches Testament – OLG Köln 2 Wx 124/19

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln, der das privatschriftliche Testament vom 26.04.2013 der Erblasserin als unwirksam erklärte, wurde vom Oberlandesgericht Köln angenommen.

Das Testament vom 30.06.2014 wurde wegen Testierunfähigkeit der Erblasserin für ungültig erklärt.

Jedoch stellte das OLG Köln fest, dass das Testament vom 26.04.2013 vor dem Zeitpunkt der Testierunfähigkeit errichtet wurde und somit wirksam ist.

Die Einsetzung der Beteiligten zu 2) als Alleinerbin wurde daher nichtig erklärt.

Der Beschluss des Amtsgerichts wurde aufgehoben. Kosten des Verfahrens trägt die Beteiligte zu 1).

Das Gericht sah keine Notwendigkeit zur Zulassung einer Rechtsbeschwerde.

Der Geschäftswert des Verfahrens beträgt 776.975,19 €, wie im Schlussbericht der Betreuerin festgehalten.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Hintergrund der Angelegenheit
  • Vorstellung der beteiligten Parteien
  • Chronologie der relevanten Ereignisse

II. Beschwerdeverfahren

  • Einleitung der Beschwerde der Beteiligten zu 2)
  • Gründe für die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln
  • Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln

III. Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln

  • Bewertung des Testaments vom 30.06.2014
    • Feststellung der Testierunfähigkeit der Erblasserin
    • Argumente gegen die Gültigkeit des Testaments
  • Gültigkeit des Testaments vom 26.04.2013
    • Einschätzung der Testierfähigkeit der Erblasserin
    • Bewertung des privatschriftlichen Testaments gegenüber dem notariellen Testament von 2012
    • Rechtmäßigkeit der Einsetzung von Frau G H als Alleinerbin

IV. Kostenentscheidung

  • Zuteilung der Kosten des Verfahrens
  • Festlegung des Geschäftswerts

V. Abschlussbemerkungen

  • Feststellung der Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
  • Zusammenfassung der getroffenen Entscheidungen

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 05.02.2019 wird der am 14.01.2019 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Köln vom 11.01.2019, 29 VI 445/17, aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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