erfolgreiche Anfechtung Entlassung Nachlasspfleger – OLG Frankfurt a M 21 W 145/21

März 26, 2022

erfolgreiche Anfechtung Entlassung Nachlasspfleger – OLG Frankfurt a M 21 W 145/21 – Beschluss vom 26.11.2021

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seinem Beschluss vom 26.11.2021 (Aktenzeichen: 21 W 145/21) die erfolgreiche Anfechtung der Entlassung eines Nachlasspflegers bestätigt.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Hanau vom 30. April 2021 wurde aufgehoben.

Der Beschwerdeführer, der aus dem Amt des Nachlasspflegers entlassen wurde, hat erfolgreich gegen diese Entlassung geklagt.

Das Gericht stellte fest, dass die Entlassung des Nachlasspflegers zu Unrecht erfolgte, da die Interessen der Erben nicht ernsthaft gefährdet waren und mildere Maßnahmen möglich gewesen wären.

Die Aufhebung der Entlassung erfolgte rückwirkend, wodurch der Beschwerdeführer in seinem Amt verblieb.

Die Bestellung eines neuen Nachlasspflegers wurde ebenfalls aufgehoben.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens wurden nicht erhoben, und eine Erstattung außergerichtlicher Kosten war nicht erforderlich.

erfolgreiche Anfechtung Entlassung Nachlasspfleger – OLG Frankfurt a M 21 W 145/21

Es besteht keine Möglichkeit zur weiteren Rechtsmittel-Einlegung gegen diese Entscheidung.

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

  • Hintergrund der Entscheidung
  • Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 30. April 2021

II. Sachverhalt

  • Tod der Erblasserin und Einsetzung des Nachlasspflegers
  • Verhalten des Nachlasspflegers und Reaktion des Nachlassgerichts
  • Entlassung des Nachlasspflegers und Bestellung eines neuen Pflegers

III. Beschwerdeverfahren

  • Einlegung der Beschwerde durch den entlassenen Nachlasspfleger
  • Begründung der Beschwerde und Verfahrensgang

IV. Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

  • Zulässigkeit der Beschwerde
  • Erfolg der Beschwerde
  • Unberechtigte Entlassung des Nachlasspflegers
  • Rückwirkende Aufhebung der Entlassung und ihre Folgen
  • Zusammenhang zwischen Entlassung und Ernennung eines neuen Pflegers
  • Entscheidung über die Gerichtskosten und Rechtsmittel

erfolgreiche Anfechtung Entlassung Nachlasspfleger – OLG Frankfurt a M 21 W 145/21

V. Fazit

  • Bestätigung der erfolgreichen Anfechtung der Entlassung des Nachlasspflegers
  • Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Hanau vom 30. April 2021
  • Keine Erhebung von Gerichtskosten und keine Erstattung außergerichtlicher Kosten
  • Abschließende Feststellungen zur Rechtsmittel-Einlegung

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 30. April 2021 aufgehoben.

Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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