Ersatz eines behaupteten Schadens wegen steuerlicher Falschberatung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags – LAG Baden – Württemberg Urteil 5.11.2020 – 17 Sa 12/20

März 30, 2021

Ersatz eines behaupteten Schadens wegen steuerlicher Falschberatung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags – LAG Baden – Württemberg Urteil 5.11.2020 – 17 Sa 12/20

RA und Notar Krau

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. November 2020 (Az. 17 Sa 12/20) behandelt die Frage der Haftung des Arbeitgebers für falsche oder unvollständige Auskünfte im Zusammenhang mit steuerlichen Aspekten eines Aufhebungsvertrags, der eine Abfindung vorsieht.

Der Kläger, ein langjähriger Arbeitnehmer, verlangte Schadensersatz von seinem ehemaligen Arbeitgeber, weil ihm aufgrund einer vermeintlich falschen Beratung durch den Arbeitgeber ein steuerlicher Nachteil entstanden sei.

Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger im Rahmen der Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber geraten, die Abfindung auf zwei Jahre aufzuteilen, was steuerliche Vorteile bringen könnte.

Der Kläger folgte diesem Rat, doch stellte sich später heraus, dass diese Aufteilung zu einem steuerlichen Nachteil führte, da die Abfindung nicht wie vom Kläger erwartet nach der sogenannten Fünftelregelung steuerlich begünstigt wurde.

Ersatz eines behaupteten Schadens wegen steuerlicher Falschberatung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags – LAG Baden – Württemberg Urteil 5.11.2020 – 17 Sa 12/20

Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber grundsätzlich keine Pflicht zur steuerlichen Beratung hat, er aber haftet, wenn er freiwillig Auskünfte erteilt, die falsch oder unvollständig sind und den Arbeitnehmer zu einer für ihn nachteiligen Entscheidung führen.

In diesem speziellen Fall scheiterte der Kläger jedoch, weil er nicht nachweisen konnte, dass der Schaden kausal auf die falsche Auskunft des Arbeitgebers zurückzuführen war.

Wesentlich war die Feststellung, dass dem Kläger die Beweislast obliegt, dass die fehlerhafte Auskunft tatsächlich zu der schädlichen Entscheidung geführt hat.

Zudem greift in solchen Fällen keine Vermutung für ein aufklärungsrichtiges Verhalten, wenn mehrere Handlungsmöglichkeiten bestanden hätten.

Das Gericht bestätigte daher die Abweisung der Klage in der ersten Instanz, da der Kläger nicht ausreichend darlegte, dass er sich ohne die vermeintlich fehlerhafte Auskunft anders verhalten hätte und der Schaden dadurch vermieden worden wäre.

Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen, und eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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