Erteilung eines Erbscheins – Beschwerdeverfahren – OLG München 31 Wx 126/20

Februar 22, 2022

Erteilung eines Erbscheins – Beschwerdeverfahren – OLG München 31 Wx 126/20 – Hinweisbeschluss v. 28.05.2020

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht München (OLG München) behandelt in seinem Beschluss 31 Wx 126/20 ein Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Erteilung eines Erbscheins.

Der Fall dreht sich um eine handschriftliche Verfügung von Todes wegen einer Erblasserin aus dem Jahr 2002.

Nach ihrem Tod im Jahr 2016 wurde ein Erbscheinsantrag zugunsten eines bestimmten Erben gestellt, während der Antrag einer anderen Partei abgelehnt wurde.

Nach einer Beschwerde einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, der jedoch nicht vollständig umgesetzt wurde.

Die Beschwerdeführerin beantragte daraufhin beim Nachlassgericht die Ermächtigung zur Zwangsvollstreckung, um die Vereinbarung durchzusetzen.

Das Nachlassgericht lehnte den Antrag ab, da der Vergleich keinen vollstreckungsfähigen Inhalt habe.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom OLG München behandelt.

Erteilung eines Erbscheins – Beschwerdeverfahren – OLG München 31 Wx 126/20

Das OLG München stützt die Entscheidung des Nachlassgerichts darauf, dass der Vergleich keinen Vollstreckungstitel darstellt, da im Erbscheinsverfahren keine materielle Verfügung über die Erbenstellung möglich sei.

Das Gericht argumentiert, dass Vergleiche im Erbscheinsverfahren nicht unter § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO fallen, da sie nicht die materielle Verfügung über den Streitgegenstand betreffen.

Zudem könnten verfahrensrechtliche Schwierigkeiten auftreten, wenn es Meinungsverschiedenheiten über den Vollzug des Vergleichs gebe.

Das OLG München räumt der sofortigen Beschwerde daher keine Erfolgsaussichten ein und regt an, sie zurückzunehmen.

Für das weitere Verfahren weist das OLG München darauf hin, dass möglicherweise der bereits erteilte Erbschein eingezogen werden müsse, da der Vergleich einen wesentlichen Verfahrensfehler darstellt.

Es wird den Parteien Gelegenheit gegeben, Stellung zu den Hinweisen des Gerichts zu nehmen

Inhaltsverzeichnis

Erteilung eines Erbscheins – Beschwerdeverfahren – OLG München 31 Wx 126/20

  1. Darstellung des Streitgegenstands
  2. Begründung der Entscheidung
  3. Bewertung des Vergleichs vom 12.12.2017a. Anwendbarkeit von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf Vergleiche im Erbscheinsverfahren

    b. Fehlende materielle Befugnis im Erbscheinsverfahren

  4. Ausblick auf das weitere Verfahren

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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