EuGH C-55/18 – Tägliche und wöchentliche Ruhezeit – Arbeitszeitgestaltung – Höchstarbeitszeit

April 13, 2023

EuGH C-55/18 – Tägliche und wöchentliche Ruhezeit Arbeitszeitgestaltung – Höchstarbeitszeit

RA und Notar Krau

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-55/18, bekannt als das Urteil zur Arbeitszeiterfassung, behandelt die Verpflichtung von Arbeitgebern, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers einzurichten.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) gegen die Deutsche Bank SAE, die kein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter eingeführt hatte.

Die Gewerkschaft argumentierte, dass dies die Einhaltung von Ruhezeiten und die Begrenzung der Arbeitszeit nicht sicherstelle.

Der EuGH entschied, dass die Richtlinie 2003/88/EG über die Arbeitszeitgestaltung sowie Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union den Mitgliedstaaten auferlegen,

die Rechte der Arbeitnehmer auf Mindestruhezeiten und eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit wirksam zu gewährleisten.

Da die spanische Regelung keine Verpflichtung zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit vorsah, war es nach Auffassung des Gerichts für Arbeitnehmer schwierig oder unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen.

EuGH C-55/18 – Tägliche und wöchentliche Ruhezeit – Arbeitszeitgestaltung – Höchstarbeitszeit

Insbesondere könnten ohne eine systematische Arbeitszeiterfassung weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber überprüfen, ob die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten eingehalten würden.

Der EuGH stellte fest, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einführen müssen, um die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinien zu gewährleisten.

Dies sei erforderlich, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen.

Das Urteil stellt klar, dass eine fehlende Erfassung der täglichen Arbeitszeit eine potenzielle Aushöhlung der Arbeitnehmerrechte darstellt,

da Überstunden und Verstöße gegen Ruhezeiten nicht ausreichend nachgewiesen werden können.

Die Mitgliedstaaten müssen somit sicherstellen, dass die Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Zeiterfassung ergreifen.

RA und Notar Krau

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