Europäisches Nachlasszeugnis – AG Lörrach 23 VI 1236/21
Vorabentscheidungsersuchen über die Auslegung der Erbrechts-VO:
Begriff der Einwendungen im Verfahren über die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
In einem Vorabentscheidungsverfahren (AG Lörrach 23 VI 1236/21) werden Fragen zur Auslegung der Erbrechts-Verordnung (EU) 650/2012 an den Europäischen Gerichtshof gestellt:
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt. Die Auslegung von Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 lit. a) Erbrechts-VO ist in Deutschland umstritten, insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Einwendungen im Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses.
I. Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Erbrechts-VO A. Einleitung
B. Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof
1. Frage a: Einwendungen im Verfahren über die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses
2. Frage b: Prüfung von Einwendungen im Erbscheinsverfahren
3. Frage c: Unsubstantiierte Einwendungen und förmlicher Beweis
4. Frage d: Form der Gründe zur Zurückweisung von Einwendungen
C. Gründe für das Vorabentscheidungsersuchen
1. Darstellung des Streitgegenstandes und des Sachverhalts
2. Anwendbare nationale Vorschriften und Rechtsprechung
3. Vorlagegründe
4. Zweifel an der Auslegung des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 lit. a) Erbrechts-VO
II. Zusammenfassung RA und Notar Krau
III. Tenor des AG Lörrach 23 VI 1236/21
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.