Europäisches Nachlasszeugnis – AG Lörrach 23 VI 1236/21

Oktober 12, 2023

Europäisches Nachlasszeugnis – AG Lörrach 23 VI 1236/21

Vorabentscheidungsersuchen über die Auslegung der Erbrechts-VO:

Begriff der Einwendungen im Verfahren über die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Zusammenfassung RA und Notar Krau

In einem Vorabentscheidungsverfahren (AG Lörrach 23 VI 1236/21) werden Fragen zur Auslegung der Erbrechts-Verordnung (EU) 650/2012 an den Europäischen Gerichtshof gestellt:

  1. Betrifft der Begriff “Einwendungen” in Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 lit. a) der Verordnung Einwände, die im Verfahren zur Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses selbst erhoben wurden oder nur Einwände, die in einem anderen Verfahren vorgebracht wurden?
  2. Wenn Einwände im Verfahren zur Ausstellung des europäischen Nachlasszeugnisses erhoben wurden, aber bereits im deutschen Erbscheinsverfahren geprüft wurden, darf das Europäische Nachlasszeugnis dennoch ausgestellt werden?
  3. Umfasst der Begriff “Einwendungen” auch unsubstantiierte Einwände, für die kein förmlicher Beweis erforderlich ist?
  4. Wenn Einwendungen nicht im Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses geprüft werden müssen, wie sollen die Gründe für die Zurückweisung der Einwände und die Ausstellung des Zeugnisses angegeben werden?

Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt. Die Auslegung von Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 lit. a) Erbrechts-VO ist in Deutschland umstritten, insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Einwendungen im Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses.

Europäisches Nachlasszeugnis – AG Lörrach 23 VI 1236/21

Inhaltsverzeichnis

I. Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Erbrechts-VO A. Einleitung

B. Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof

1. Frage a: Einwendungen im Verfahren über die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses

2. Frage b: Prüfung von Einwendungen im Erbscheinsverfahren

3. Frage c: Unsubstantiierte Einwendungen und förmlicher Beweis

4. Frage d: Form der Gründe zur Zurückweisung von Einwendungen

C. Gründe für das Vorabentscheidungsersuchen

1. Darstellung des Streitgegenstandes und des Sachverhalts

2. Anwendbare nationale Vorschriften und Rechtsprechung

3. Vorlagegründe

4. Zweifel an der Auslegung des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 lit. a) Erbrechts-VO

II. Zusammenfassung RA und Notar Krau

III. Tenor des AG Lörrach 23 VI 1236/21

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

angel, figure, statue

Beschluss OLG Hamburg vom 06.10.2015 – 2 W 69/15 – Erbschein

November 8, 2024
Beschluss OLG Hamburg vom 06.10.2015 – 2 W 69/15 – ErbscheinRA und Notar KrauSachverhalt:Die Erblasserin hatte in ihrem Testament vers…
Brown and Gold Gavel on Brown Wooden Table

OLG Hamburg 2 U 2/23 – einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Testamentsvollstrecker

Oktober 29, 2024
OLG Hamburg 2 U 2/23 – einstweiliges Verfügungsverfahren gegen TestamentsvollstreckerRA und Notar KrauIn diesem Fall (Hanseatisches Oberla…
Angel Statue

Widerruf Bezugsrecht an Lebensversicherung nach Tod Versicherungsnehmer – OLG Saarbrücken – 5 U 28/24

Oktober 29, 2024
Widerruf Bezugsrecht an Lebensversicherung nach Tod Versicherungsnehmer – OLG Saarbrücken – 5 U 28/24RA und Notar KrauIm vorliegenden Fall…