FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

August 6, 2017

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb Anrechnung in Großbritannien erhobener Erbschaftsteuer, Treuhandvermögen, Schenkungsteuererklärung 

Der Steuerbescheid vom 10. Dezember 2013 – Steuernummer () – in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Juli 2014 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 13 % und der Beklagte 87 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

FG Düsseldorf 4 K 2239/14 Erb

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.