FG Düsseldorf 4 K 803/11 Erb

August 19, 2017

FG Düsseldorf 4 K 803/11 Erb

FG Düsseldorf 4 K 803/11 Erb Berücksichtigung Pflichtteilsansprüche bei der Erbschaftsteuer, Zugewinnausgleich steuerfrei § 5 Abs. 2 ErbStG
Tenor:

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 05. März 2009 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Januar 2011 ( St.- Nr. …………) wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

FG Düsseldorf 4 K 803/11 Erb

FG Düsseldorf 4 K 803/11 Erb

FG Düsseldorf 4 K 803/11 Erb

FG Düsseldorf 4 K 803/11 Erb

FG Düsseldorf 4 K 803/11 Erb

Erwerbs ist beim Pflichtteilsanspruch der dem Berechtigten gegen den Erben zustehende Geldanspruch, soweit dieser ihn geltend gemacht hat. Gibt sich der Berechtigte nach einem ernstlichen Streit mit dem Erben über die Höhe des Pflichtteils, vergleichsweise mit weniger zufrieden als er hätte beanspruchen können, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in diesem Fall nur der vergleichsweise vereinbarte niedrigere Wert zu besteuern (BFH, Urteil vom 19. Juli 2006 II R 1/05 a.a.O.).25

FG Düsseldorf 4 K 803/11 Erb

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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