FG Düsseldorf 4 K 896/20 Erb – Erbschaftsteuer

November 23, 2022

FG Düsseldorf 4 K 896/20 Erb – Erbschaftsteuer

RA und Notar Krau

Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (FG Düsseldorf 4 K 896/20 Erb) befasst sich mit der Festsetzungsfrist der Erbschaftsteuer

bei einem Erwerb von Todes wegen und dem Streit um die Berechtigung zur Erbschaft zwischen dem Kläger und seiner Schwester.

Im zugrunde liegenden Fall verstarb die Erblasserin, A, im Jahr 1988.

Nach ihrem Tod beantragten der Kläger und seine Schwester, Kinder einer vorverstorbenen Schwester der Erblasserin, einen Erbschein, der sie zu gleichen Teilen als Erben auswies.

Diese Erbschaft wurde auch steuerlich erfasst. Im Jahr 1994 erfolgte eine weitere Erbschaftsteuerfestsetzung,

welche durch das Finanzamt auf Basis der bis dahin bekannten Informationen erlassen wurde.

Im Jahr 2003 entdeckte der Kläger jedoch ein weiteres Testament der Erblasserin aus dem Jahr 1988, das ihn als alleinigen Erben auswies.

FG Düsseldorf 4 K 896/20 Erb – Erbschaftsteuer

Dies führte zu einem langen Rechtsstreit zwischen dem Kläger und seiner Schwester, bei dem die Schwester die Testierfähigkeit der Erblasserin in Zweifel zog.

Erst 2009 entschied das Nachlassgericht, dass der Kläger aufgrund dieses Testaments der Alleinerbe sei.

Im Jahr 2010 erließ das Finanzamt einen neuen Erbschaftsteuerbescheid, in dem der Kläger als Alleinerbe berücksichtigt wurde und die Steuer entsprechend erhöht wurde.

Der Kläger legte Einspruch ein und argumentierte, die Festsetzungsverjährung sei bereits eingetreten und der Steuerbescheid somit unzulässig.

Er berief sich darauf, dass bereits 1994 eine vollständige Erbschaftsteuererklärung abgegeben worden sei und dass der neue Bescheid nicht mehr aufgrund neuer Tatsachen hätte geändert werden dürfen.

Das Finanzgericht entschied jedoch gegen den Kläger.

Es führte aus, dass die Festsetzungsfrist gemäß Paragraf 170 Abs. 5 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Jahres 2009 zu laufen begann,

weil erst zu diesem Zeitpunkt durch die gerichtliche Bestätigung des Testaments aus dem Jahr 1988 endgültig geklärt war, dass der Kläger der Alleinerbe sei.

FG Düsseldorf 4 K 896/20 Erb – Erbschaftsteuer

Der Kläger habe erst 2009 zuverlässige Kenntnis über seine alleinige Erbenstellung erlangt, weshalb die Festsetzungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt zu zählen beginne.

Der ursprüngliche Erbschaftsteuerbescheid von 1994 habe auf falschen Annahmen über die Erbenstellung beruht, da das Testament von 1988 damals noch unbekannt war.

Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte, dass die Steuerbescheide rechtmäßig geändert wurden, da es sich um neue Tatsachen handelte, die nachträglich bekannt geworden waren.

Das Urteil betont, dass die Festsetzungsfrist erst dann beginnt, wenn der Erbe sichere Kenntnis von seiner Erbenstellung hat und dass diese Kenntnis nicht vor dem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens im Jahr 2009 bestand.

Die Revision wurde zugelassen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge