FG Münster 3 K 5275/06 Erb

Juni 18, 2022

FG Münster 3 K 5275/06 Erb, Urteil vom 04.06.2009 – schenkungssteuerpflichtiger Erwerb nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Die Klage im Fall FG Münster 3 K 5275/06 Erb wurde abgewiesen.

Es ging darum, ob die Errichtung der Klägerin (einer neuen Stiftung) durch die E Stiftung für Flug- und Fahrwesen eine schenkungssteuerpflichtige Erstausstattung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG darstellt.

Die Klage wurde abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wurde zugelassen.

Der Fall drehte sich um die Übertragung von Vermögen auf eine neue Stiftung und die Frage, ob dies der Schenkungsteuer unterliegt.

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

  • Einführung in den Fall und die strittige Frage

II. Sachverhalt

  • Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts

FG Münster 3 K 5275/06 Erb

III. Rechtliche Grundlagen

  • Darstellung der relevanten rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG

IV. Streitpunkt

  • Beschreibung des Hauptstreitpunkts und der argumentativen Positionen der Parteien

V. Einspruchsverfahren

  • Darstellung des Verlaufs und der Entscheidungen im Einspruchsverfahren

VI. Klage und Begründung

  • Darstellung der Klage der Klägerin und ihrer Argumente

VII. Finanzamtentscheidungen

  • Zusammenfassung der Schenkungsteuerbescheide und Einspruchsentscheidungen des Finanzamtes

VIII. Urteil und Begründung des Gerichts

  • Darstellung des Urteils des FG Münster und der rechtlichen Begründung dafür

IX. Schlussfolgerung

  • Zusammenfassung des Urteils und der möglichen Auswirkungen auf den Fall

X. Schlussbemerkungen

  • Fazit und mögliche Konsequenzen

FG Münster 3 K 5275/06 Erb

Zum Entscheidungstext

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Streitig ist, ob ein schenkungssteuerpflichtiger Erwerb nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) vorliegt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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