FG Münster 3 K 5275/06 Erb, Urteil vom 04.06.2009 – schenkungssteuerpflichtiger Erwerb nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG
Die Klage im Fall FG Münster 3 K 5275/06 Erb wurde abgewiesen.
Es ging darum, ob die Errichtung der Klägerin (einer neuen Stiftung) durch die E Stiftung für Flug- und Fahrwesen eine schenkungssteuerpflichtige Erstausstattung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG darstellt.
Die Klage wurde abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wurde zugelassen.
Der Fall drehte sich um die Übertragung von Vermögen auf eine neue Stiftung und die Frage, ob dies der Schenkungsteuer unterliegt.
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Rechtliche Grundlagen
IV. Streitpunkt
V. Einspruchsverfahren
VI. Klage und Begründung
VII. Finanzamtentscheidungen
VIII. Urteil und Begründung des Gerichts
IX. Schlussfolgerung
X. Schlussbemerkungen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob ein schenkungssteuerpflichtiger Erwerb nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) vorliegt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.