gemeinschaftliches Testament – Einsetzung der Kinder als Schlusserben bei Kinderlosigkeit – OLG Düsseldorf 3 Wx 215/19

September 25, 2021

gemeinschaftliches Testament – Einsetzung der Kinder als Schlusserben bei Kinderlosigkeit – OLG Düsseldorf 3 Wx 215/19

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschied im Fall 3 Wx 215/19 über die Gültigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments.

Der Erblasser und seine verstorbene Ehefrau hatten keine gemeinsamen Kinder oder eigene Abkömmlinge.

Das Testament vom 11. Oktober 2011 bestimmte, dass der Überlebende Alleinerbe sein sollte und nach dem Tod beider Ehepartner ihre gemeinsamen Abkömmlinge gleichermaßen erben sollten.

Die Beteiligten zu 4. und 5. beantragten einen gemeinschaftlichen Erbschein, der sie als Miterben ausweisen sollte.

Sie argumentierten, dass mit dem Testament die jeweiligen gesetzlichen Erben als Schlusserben bestimmt seien.

Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück, und die Beteiligte zu 4. legte dagegen Beschwerde ein.

Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde zurück.

gemeinschaftliches Testament – Einsetzung der Kinder als Schlusserben bei Kinderlosigkeit – OLG Düsseldorf 3 Wx 215/19

Es erklärte, dass eine Auslegung des Testaments im Sinne der Beschwerdeführer die Wirksamkeit der gegenseitigen Erbeinsetzung beeinträchtigen würde.

Eine ergänzende Auslegung setzte voraus, dass die Ehegatten die Erwartung hatten, gemeinsame Abkömmlinge zu haben, was jedoch unwahrscheinlich war.

Die Beschwerdeführer argumentierten, dass die Ehegatten die jeweiligen gesetzlichen Erben als Schlusserben gemeint hätten, doch das Gericht befand, dass dies nicht aus dem Testament hervorging.

Das Gericht betonte, dass es keine weiteren Ansätze zur Ermittlung des Erblasserwillens gab und dass ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten nicht bestand.

Praktisch bedeutet das: Es erben die nächsten Verwandten des Letztversterbenden,

Eine Einschränkung der Kostenentscheidung erfolgte zugunsten einer Beteiligten, die sich nicht gegen die Beschwerdeführerin stellte.

Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde nicht gewährt.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf basierte auf der Auslegung des Testaments und der Prüfung der Erblasserabsicht.

gemeinschaftliches Testament – Einsetzung der Kinder als Schlusserben bei Kinderlosigkeit – OLG Düsseldorf 3 Wx 215/19

 

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

  • Hintergrund des Falls
  • Inhalt des gemeinschaftlichen Testaments

II. Beschwerdeverfahren vor dem Nachlassgericht

  • Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein
  • Argumentation der Beteiligten zu 4. und 5.
  • Entscheidung des Nachlassgerichts und Einlegung der Beschwerde

III. Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG)

  • Zulässigkeit des Rechtsmittels
  • Begründung der Zurückweisung der Beschwerde
  • Auslegung des Testaments und Erblasserwillens
  • Fehlen weiterer Ansätze zur Ermittlung des Erblasserwillens

IV. Schlussfolgerungen und Kostenentscheidung

  • Kostenentscheidung gemäß § 84 FamFG
  • Einschränkung der Kostenentscheidung zugunsten einer Beteiligten
  • Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
  • Grundlage der Wertfestsetzung

V. Zusammenfassung und Schlussbemerkung

  • Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Düsseldorf
  • Bedeutung der Auslegung von Testamentsinhalten
 
 
 
 
 
 
 

 

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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