Grundbesitzwert eines bebauten Grundstücks – Erbschaftsteuerfestsetzung – Hessisches FG 1 K 1366/07

Juni 9, 2022

Grundbesitzwert eines bebauten Grundstücks – Erbschaftsteuerfestsetzung – Hessisches FG 1 K 1366/07 –  Urteil vom 18.05.2009 

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Hessische Finanzgericht entschied, dass Investitionen in ein Grundstück nicht zu einer Ermäßigung des Grundbesitzwerts für die Erbschaftsteuer führen, auch wenn sie in der Erwartung des Eigentumserwerbs durch Vererbung getätigt wurden.

Ein Schuldversprechen der Erblasserin konnte nicht als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden, da es durch einen wirksamen Verzicht erloschen war.

Die investierten Kosten waren keine direkten Erwerbskosten und konnten daher nicht abgezogen werden.

Grundbesitzwert eines bebauten Grundstücks – Erbschaftsteuerfestsetzung – Hessisches FG 1 K 1366/07 – Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung

  2. Grundbesitzwert eines bebauten Grundstücks

    • 2.1 Rechtsgrundlagen
    • 2.2 Urteil des Hessischen Finanzgerichts (1 K 1366/07)
    • 2.3 Zusammenfassung des Urteils
      • 2.3.1 Investitionen in Grundstück ohne Ermäßigung des Grundbesitzwerts
      • 2.3.2 Schuldversprechen als Nachlassverbindlichkeit
      • 2.3.3 Kein Abzug der Investitionskosten als Erwerbskosten
    • 2.4 Diskussion der Entscheidung
      • 2.4.1 Auslegung der notariellen Vereinbarung
      • 2.4.2 Bewertung der investierten Kosten
    • 2.5 Fazit
  3. Schlussfolgerung

    • 3.1 Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
    • 3.2 Bewertung der Entscheidung
    • 3.3 Ausblick und mögliche Konsequenzen
 

 

Ist der Grundbesitzwert eines bebauten Grundstücks gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG in Verbindung mit §§ 146 Abs. 6, 145 Abs. 3 BewG mit dem Wert des Grund und Bodens als unbebautes Grundstück (Mindestwert) festgestellt worden, so ist dieser Wert bei der Erbschaftssteuerfestsetzung nicht deshalb zu ermäßigen, weil der Erbe in der begründeten Erwartung des Eigentumserwerbs durch Erbanfall Investitionen am Gebäude erbracht hatte

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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