Handyverbot während Arbeitszeit – BAG 1 ABR 24/22 – Beschluss 17.10.2023 – Betriebsrat – Mitbestimmung – Handyverbot während Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen das Handyverbot während der Arbeitszeit abgelehnt.
Das Verbot, Mobiltelefone und Smartphones zu privaten Zwecken zu nutzen, betrifft hauptsächlich das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer und fällt daher nicht unter die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Die Verwendung dieser Geräte kann die Konzentration stören und Ablenkungen verursachen.
Das Verbot zielt darauf ab, die Arbeitsleistung sicherzustellen, insbesondere während Arbeitsunterbrechungen oder bei Nebenarbeiten.
Auch wenn es das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer tangieren kann, überwiegt der Regelungszweck die Mitbestimmungsfähigkeit im Bereich des Arbeitsverhaltens.
Die mögliche Rechtswidrigkeit des Verbots hat keinen Einfluss auf das Mitbestimmungsrecht.
Der Antrag auf Androhung eines Ordnungsgelds wurde nicht behandelt, da er nur im Falle des Erfolgs des Unterlassungsantrags relevant wäre.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.