OLG Düsseldorf 3 Wx 193/20

September 9, 2021

„Im Falle eines gemeinsamen Ablebens“ – Katastrophenklausel – Testament auslegungsbedürftig – OLG Düsseldorf 3 Wx 193/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau: 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss (3 Wx 193/20) über die Auslegung eines Testaments entschieden.

Im Testament vom 26. März 2007 setzten sich die Eheleute gegenseitig als alleinige Erben ein und bestimmten, dass im Falle ihres gemeinsamen Ablebens zwei Personen zu 60% bzw. 40% erben sollen.

Nachdem das Nachlassgericht den Erbscheinsantrag der genannten Personen abgelehnt hatte, legten diese Beschwerde ein.

Das Gericht entschied zugunsten der Beschwerdeführer.

Es hielt fest, dass die Formulierung „Im Falle eines gemeinsamen Ablebens“ nicht zwangsläufig auf ein gleichzeitiges Versterben hindeutet, sondern auch ein Versterben in größerem zeitlichem Abstand erfassen kann.

Die Beweisaufnahme ergab, dass die Eheleute den Willen hatten, die Beschwerdeführer als Schlusserben einzusetzen, was durch Zeugenaussagen bestätigt wurde.

„Im Falle eines gemeinsamen Ablebens“ – Katastrophenklausel – Testament auslegungsbedürftig – OLG Düsseldorf 3 Wx 193/20

Die Kosten für den Erbschein haben die Beschwerdeführer zu tragen, jedoch keine weiteren Gerichts- oder außergerichtlichen Kosten.

Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

A. Hintergrundinformationen

B. Testamentsauslegung durch das OLG Düsseldorf

II. Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (3 Wx 193/20)

A. Zusammenfassung des Testaments

B. Entscheidung des Nachlassgerichts

C. Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2

D. Entscheidungsgründe des OLG Düsseldorf

1. Auslegung der Formulierung „Im Falle eines gemeinsamen Ablebens“

2. Beweisführung für den Willen der Testierenden

3. Schlussfolgerung des Gerichts

E. Kostenentscheidung

1. Kosten für die Erteilung des Erbscheins

2. Gerichtskosten für das Verfahren

3. Außergerichtliche Kosten

F. Wertfestsetzung

III. Schlussbetrachtung

A. Zusammenfassung der Entscheidung

B. Rechtsmittelbelehrung

C. Wertfestsetzung

„Im Falle eines gemeinsamen Ablebens“ – Katastrophenklausel – Testament auslegungsbedürftig – OLG Düsseldorf 3 Wx 193/20

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert:

Das Nachlassgericht wird angewiesen, auf den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 vom 17. August 2017 (Bl. 42 d. A.) in Verbindung mit dem Schriftsatz vom 1. April 2020 (Bl. 380 d. A.) den beantragten Erbschein, der die Beteiligte zu 1 als Erbin zu 6/10 und die Beteiligte zu 2 als Erbin zu 4/10 ausweist, zu erteilen.

Die Beteiligten zu 1 und 2 haben die für die Erteilung des von ihnen beantragten Erbscheins anfallenden Gerichtskosten zu tragen.

Im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.

Beschwerdewert: 213.447,01 €

RA und Notar Krau

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