Ist das Vindikationslegat auch in Deutschland eine neue Gestaltungsmöglichkeit für die Übertragung von Grundstücken?
Von RA und Notar Krau
Das Vindikationslegat bietet eine innovative Möglichkeit zur Übertragung von Immobilien direkt an eine bestimmte Person, ohne den Nachlass zu durchlaufen.
Im Gegensatz zum Damnationslegat, bei dem der Erbe die Immobilie erst übertragen muss, erwirbt der Bedachte beim Vindikationslegat unmittelbar Eigentum.
Das Vindikationslegat ist also eine Art Vermächtnis mit unmittelbarer dinglicher Wirkung.
So etwas gibt es im deutschen Recht bisher nicht.
In einigen EU-Staaten wie Frankreich, Italien und Dänemark ist das Vindikationslegat dagegen bereits etabliert.
In Deutschland hingegen war es aufgrund der Universalsukzession, bei der Erben automatisch Eigentum am Nachlass erlangen, bisher nicht möglich.
Das EuGH-Urteil in der Rechtssache Kubicka (C-218/16) änderte dies jedoch und stellte fest, dass Deutschland Vindikationslegate aus anderen EU-Staaten anerkennen muss.
Die praktische Umsetzung des Vindikationslegats in Deutschland wirft allerdings einige Fragen auf.
Insbesondere die Grundbuchberichtigung stellt eine Herausforderung dar, da der Nachweis der Rechtsnachfolge für den Bedachten unklar ist.
In der Literatur werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert.
Ein Vorschlag ist die analoge Anwendung von § 35 GBO, der die Berichtigung des Grundbuchs im Falle des Todes eines eingetragenen Eigentümers regelt.
Eine andere Möglichkeit wäre, das Vindikationslegat als Sondererbfolge zu qualifizieren und somit in den Anwendungsbereich des § 35 GBO einzubeziehen.
Derzeit ist das Vindikationslegat in Deutschland noch kein rechtssicheres Instrument für die Immobilienübertragung.
Um die Vorgaben des EuGH zu erfüllen und das Vindikationslegat zu einer praktikablen Option zu machen, sind gesetzgeberische Anpassungen notwendig.
Die Entwicklung in diesem Bereich bleibt abzuwarten.
Das Vindikationslegat kann eine Alternative zu Schenkungen auf den Todesfall und Lebensversicherungen sein.
Es bietet mehr Flexibilität bei der Nachlassplanung und kann Pflichtteilsansprüche reduzieren.
Die Einführung des Vindikationslegats könnte zu einer Änderung der erbrechtlichen Praxis in Deutschland führen.