OLG München 31 Wx 487/19

Mai 17, 2022
Rechtsanwälte Krau, Nachbarschaftskonflikte

OLG München 31 Wx 487/19

Beschluss vom 22.12.2021

Keine Annahme Erbschaft durch Unterzeichnung Sparkassenformular „Nachlassverfügung mit Haftungserklärung“

RA und Notar Krau:

In dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 22. Dezember 2021 wurde der Beschluss des

Amtsgerichts Landsberg a. Lech – Nachlassgericht – vom 23. Mai 2019 aufgehoben.

Die Akten wurden zur weiteren Durchführung des Erbscheinserteilungsverfahrens dem Amtsgericht Landsberg a. Lech – Nachlassgericht – zurückgegeben.

Es ging um die Frage der Annahme einer Erbschaft durch die Unterzeichnung eines Formulars der Sparkasse mit dem Titel „Nachlassverfügung mit Haftungserklärung“.

Der Erblasser war in einer Ehe kinderlos verheiratet, und die Eltern des Erblassers hatten das Formular unterzeichnet, jedoch später die Erbschaft ausgeschlagen.

OLG München 31 Wx 487/19

Die Beteiligte zu 1 beantragte einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge.

Das Gericht entschied, dass die Unterzeichnung des Formulars allein nicht als Annahme der Erbschaft durch die Eltern des Erblassers angesehen werden konnte.

Es wurde festgestellt, dass die Unterzeichnung primär dem Ziel diente, Auskunft über die Konten des Erblassers zu erhalten,

und nicht den endgültigen Willen zur Übernahme des Nachlasses zum Ausdruck brachte.

Daher wurde der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 abgelehnt.

Die Gerichtskosten fielen nicht an, und es wurde keine Kostenerstattung für die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2 und 3 angeordnet.

Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

OLG München 31 Wx 487/19

I. Sachverhalt

  • Ehe und Erblasser
  • Unterzeichnung des Formulars
  • Antrag auf Erbschein

II. Entscheidungsgründe

  1. Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten
  2. Auslegung der Unterzeichnung des Formulars
  3. Ausschlagung der Erbschaft

III. Beschluss

  • Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts
  • Rückgabe der Akten

IV. Kostenentscheidung

  • Keine Gerichtskosten
  • Keine Kostenerstattung

V. Rechtsbeschwerde

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge