keine bindende Ersatzerbeneinsetzung durch Erbvertrag gewollt – OLG München 31 Wx 110/19

Januar 1, 2022

keine bindende Ersatzerbeneinsetzung durch Erbvertrag gewollt – OLG München 31 Wx 110/19 – Beschluss vom 03.11.2021

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 03.11.2021 (Aktenzeichen 31 Wx 110/19) befasst sich mit einem Erbvertrag aus dem Jahr 1965 zwischen einer verstorbenen Ehefrau und ihrem vorverstorbenen Ehemann.

In diesem Erbvertrag setzten sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmten den Sohn des Ehemannes als Schlusserben.

Nach dem Tod des Sohnes stellte sich die Frage, ob eine Ersatzerbeneinsetzung für den Fall seines Vorversterbens gewollt war.

Die Erblasserin hinterließ weitere letztwillige Verfügungen, darunter ein notarielles Testament von 2012 und ein weiteres von 2015, in dem sie die Beteiligte zu 2 als Alleinerbin einsetzte.

Die Beteiligten zu 1 und 3, Abkömmlinge des vorverstorbenen Sohnes, argumentierten, dass die nachfolgenden Testamente der Erblasserin ungültig seien, da sie als Ersatzerben ihres Vaters an dessen Stelle treten würden und die Schlusserbeneinsetzung daher auch für sie gelte.

Das Nachlassgericht wies den Antrag der Beteiligten zu 1 und 3 auf Erteilung eines Erbscheins zurück und bestätigte die Alleinerbeneinsetzung der Beteiligten zu 2.

Das Oberlandesgericht München bestätigte diese Entscheidung und führte aus, dass der Erbvertrag von 1965 keine vertragsmäßige Regelung für die nachfolgende Erbfolge nach der Erblasserin enthielt.

Eine Ersatzerbeneinsetzung war demnach nicht gewollt.

keine bindende Ersatzerbeneinsetzung durch Erbvertrag gewollt – OLG München 31 Wx 110/19

Die Erbfolge bestimmte sich nach dem Testament von 2015, in dem die Beteiligte zu 2 zur Alleinerbin ernannt wurde.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wurde daher zurückgewiesen, und sie wurden zur Zahlung der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2 verpflichtet.

Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, da die Entscheidung des Gerichts nicht im Widerspruch zu anderen Entscheidungen steht und keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung vorliegen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
    • Hintergrundinformationen zum Fall
    • Zusammenfassung der Streitpunkte
  2. Fakten und Vorgeschichte
    • Erbvertrag von 1965 zwischen den Ehegatten
    • Tod des Sohnes des Ehemannes im Jahr 1996
    • Weitere letztwillige Verfügungen der Erblasserin (Testamente von 2012 und 2015)
  3. Argumentation der Beteiligten
    • Standpunkte der Beteiligten zu 1, 2 und 3
    • Behauptungen und Ansprüche
  4. Entscheidung des Nachlassgerichts
    • Zurückweisung des Antrags der Beteiligten zu 1 und 3
    • Bestätigung der Alleinerbeneinsetzung der Beteiligten zu 2
  5. Begründung des Oberlandesgerichts
    • Analyse des Erbvertrags von 1965
    • Prüfung der Vertragsmäßigkeit und Ersatzerbfolge
    • Auslegung der letztwilligen Verfügungen der Erblasserin
    • Berücksichtigung der individuellen Absichten und Umstände
  6. Ergebnis und Tenor
    • Zurückweisung der Beschwerde der Beteiligten zu 1
    • Kostenentscheidungen
    • Festsetzung des Geschäftswerts
  7. Schlussbemerkungen
    • Erörterung der Rechtsbeschwerde und deren Zulassung
    • Zusammenfassung der rechtlichen Erwägungen und Ausführungen

keine bindende Ersatzerbeneinsetzung durch Erbvertrag gewollt – OLG München 31 Wx 110/19

Tenor

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg – Nachlassgericht – vom 29.11.2018 wird zurückgewiesen.

2. Die Beteiligte zu 1 trägt die Gerichtskosten in den Beschwerdeverfahren 31 Wx 110/19 und 31 Wx 272/20 und hat die in den Beschwerdeverfahren 31 Wx 110/19 und 31 Wx 272/20 der Beteiligten zu 2 entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

3. Die Festsetzung der Geschäftswerte in den Beschwerdeverfahren 31 Wx 110/19 und 31 Wx 272/20 bleibt vorbehalten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Angel Statue

BGH IV ZB 16/17

Dezember 5, 2024
BGH IV ZB 16/17Beschluss vom 14.03.2018RA und Notar KrauDer Bundesgerichtshof (BGH) hatte in diesem Beschluss über die Vergütung eine…
doctors doing surgery inside emergency room

OLG Hamm 10 W 3/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 10 W 3/23Beschluss vom 13.06.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Im vorliegenden Fall geht es um einen Erbstreit nach dem T…
gray concrete angel statue during daytime

OLG Hamm 10 U 74/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 10 U 74/23Urteil vom 11.07.2024Rücktritt vom Erbvertrag wegen Nichterfüllung einer PflegeverpflichtungRA und Notar KrauS…