KG Berlin 4 U 184/07

Juli 10, 2020

KG Berlin 4 U 184/07,

Beschluss vom 02. April 2009,

Zulässigkeit der Berufung einer partei- bzw. prozessunfähigen Partei,

Auflösung Sozietät,

Nachtragsliquidation

RA und Notar Krau

Tenor:

Die Berufungen beider Kläger werden als unzulässig verworfen.

Hintergrund:

KG Berlin 4 U 184/07

  • Die Klägerin zu 1. war eine Anwaltssozietät, die sich aufgrund des Ausscheidens der Beklagten aufgelöst hat.
  • Das Vermögen ging gemäß Sozietätsvertrag auf den verbleibenden Gesellschafter (Kläger zu 2.) über.
  • Die Sozietät (Klägerin zu 1.) klagte gegen die Beklagte auf Rückzahlung und Schadensersatz.
  • Das Landgericht wies die Klage ab.
  • Die Klägerin zu 1. legte Berufung ein.
  • Der Kläger zu 2. trat dem Rechtsstreit in zweiter Instanz bei.

Entscheidung des Kammergerichts:

  • Berufung der Klägerin zu 1.: unzulässig, da die Sozietät nicht mehr existiert und somit nicht parteifähig ist.
  • Berufung des Klägers zu 2.: unzulässig, da sie nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingelegt wurde.
  • Klägerwechsel: Der versuchte Klägerwechsel ist unzulässig, da die Beklagte nicht zugestimmt hat und die Berufung der Klägerin zu 1. unzulässig war.
  • Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils: Das Sachurteil des Landgerichts erwächst in Rechtskraft, obwohl es sich gegen eine nicht existierende Partei richtet.
  • Kostenentscheidung: Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 2.

Kernaussagen:

KG Berlin 4 U 184/07

  • Eine Berufung einer nicht parteifähigen Partei ist unzulässig.
  • Eine liquidationslose Vollbeendigung einer Sozietät führt zu deren Erlöschen und damit zum Verlust der Parteifähigkeit.
  • Ein nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist erklärter Parteiwechsel ist unzulässig und kann die Unzulässigkeit der Berufung nicht heilen.
  • Ein Klägerwechsel in zweiter Instanz ist nur zulässig, wenn die Gegenseite zustimmt und der Wechsel sachdienlich ist.
  • Ein Sachurteil gegen eine nicht existierende Partei erwächst in Rechtskraft, wenn die Berufung als unzulässig verworfen wird.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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