krankheitsbedingte Kündigung – LAG Mecklenburg – Vorpommern Urteil 13.08.2019 – 2 Sa 217/18

April 8, 2021

krankheitsbedingte Kündigung – LAG Mecklenburg – Vorpommern Urteil 13.08.2019 – 2 Sa 217/18

RA und Notar Krau

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13.08.2019 (2 Sa 217/18) betrifft eine krankheitsbedingte Kündigung einer Pflegeassistentin, die nachträglich als schwerbehindert anerkannt wurde.

Die Klägerin hatte seit 2012 bei der Beklagten gearbeitet und war aufgrund verschiedener Erkrankungen häufig arbeitsunfähig.

Die Beklagte kündigte der Klägerin im April 2018, nachdem diese im Zeitraum von 2014 bis 2018 insgesamt 343 Tage krankheitsbedingt ausgefallen war.

Das Gericht stellte fest, dass für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen die gleichen Regeln gelten wie bei Langzeiterkrankungen, wenn beide Formen vorliegen.

Der Arbeitgeber darf die zukünftigen Ausfallzeiten anhand der bisherigen Ausfallzeiten prognostizieren.

Wenn die krankheitsbedingten Fehlzeiten in mehreren Jahren über 42 Kalendertage betragen, darf der Arbeitgeber annehmen, dass auch zukünftig mit ähnlichen Ausfällen zu rechnen ist.

krankheitsbedingte Kündigung – LAG Mecklenburg – Vorpommern Urteil 13.08.2019 – 2 Sa 217/18

Die Klägerin muss die negative Prognose mit geeigneten medizinischen Argumenten widerlegen, was sie nicht tat.

Eine medizinische Prognose war nicht möglich, da die Klägerin die Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden hatte.

Obwohl die Klägerin im Januar 2018 die Anerkennung ihrer Schwerbehinderung beantragt hatte und dies im Oktober 2018 rückwirkend bewilligt wurde, wurde der Kündigungsschutz nicht gewährt.

Die Klägerin hatte den Arbeitgeber nicht rechtzeitig über den Antrag informiert.

Das Gericht entschied, dass die Berufung der Klägerin unbegründet sei und bestätigte die Kündigung, da die Klägerin ihr Recht, sich auf die Schwerbehinderung zu berufen, verwirkt hatte.

Die Berufung wurde auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen, und eine Revision wurde nicht zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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